Modernisierung des Gesellschaftsrechts und Verbesserung der Corporate Governance
Konferenz zur Zukunft des Europäischen Gesellschaftsrechts (16. und 17. Mai 2011 in Brüssel)Die Konferenz brachte Vertreter aus Wissenschaft und Praxis unterschiedlicher Herkunft zusammen, um zentrale Fragen des Gesellschaftsrechts zu erörtern, eine Bestandsaufnahme vorzunehmen und Überlegungen zu möglichen künftigen Schritten anzustellen.
Sie können sich die Aufzeichnung der Konferenz anschauen. Bitte benutzen Sie hierzu nachstehende Links.
Präsentationen
Forumsdiskussion: "Purpose and tools of European Company Law"Forumsdiskussion: "Corporate mobility and European Company Law"
Präsentation: "European Model Company Act"Forumsdiskussion: "Services and Company Law"Forumsdiskussion: "Workers' Participation"Forumsdiskussion: "Tax and Company Law"Forumsdiskussion: "Groups of companies and the current European Company Law framework"Die Mitteilung der KommissionDie Mitteilung „Modernisierung des Gesellschaftsrechts und Verbesserung der Corporate Governance in der Europäischen Union – Aktionsplan“ ist die Antwort der Kommission auf:
Die Mitteilung erläutert, warum die regulatorischen Rahmenbedingungen für Gesellschaftsrecht und Corporate Governance modernisiert werden müssen. Tatsächlich bedarf es neuer Initiativen, die entweder darauf abzielen, das bestehende Gesellschaftsrechtsinstrumentarium der Europäischen Union zu modernisieren oder darauf, das Rahmenwerk der Europäischen Union mit einer begrenzten Anzahl neuer, maßgeschneiderter Instrumente zu ergänzen, aus folgenden Gründen: die schädliche Auswirkung jüngster Finanzskandale, der wachsende Trend europäischer Gesellschaften zu grenzübergreifender Tätigkeit im Binnenmarkt, die anhaltende Integration der europäischen Kapitalmärkte, die rasante Entwicklung neuer Informations- und Kommunikationstechnologien sowie die Erweiterung der Europäischen Union um 10 neue Mitgliedstaaten. Vor diesem Hintergrund definiert die Mitteilung jene politischen Schlüsselziele, die jegliches künftiges Tätigwerden auf EU-Ebene in diesen Gebieten bestimmen sollten. Die hauptsächlichen Zielsetzungen des Aktionsplans sind:
Der Aktionsplan beruht auf einem umfassenden Satz von Vorschlägen, die sich in sechs wichtige Kapitel gliedern: Corporate Governance, Kapitalerhaltung und Kapitaländerung, Unternehmensgruppen und Unternehmenspyramiden, Unternehmensrestrukturierung und Unternehmensmobilität, die Europäische Privatgesellschaft, Genossenschaften und andere Unternehmensformen. Entsprechend sowohl den Schlussfolgerungen des Rates für Wettbewerbsfähigkeit vom 30. September 2002 als auch entsprechend dem Abschlussbericht der Hochrangigen Expertengruppe besteht der Aktionsplan je nach Angemessenheit sowohl aus legislativen als auch aus nicht-legislativen Maßnahmen.
Öffentliche Konsultation zum Aktionsplan der KommissionZum Aktionsplan, wie er in der Mitteilung KOM(2003)284 der Kommission beschrieben wurde, konnte die Öffentlichkeit drei Monate lang bis zum 31.08.2003 Kommentare abgeben.
Hintergrunddokumente
Konsultationspapier der Hochrangigen Expertengruppe auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts |