Finanzkriminalität
ÜberblickDie Schaffung des Binnenmarktes und damit die Beseitigung von Hindernissen begünstigt nicht nur rechtmäßiges geschäftliches Handelen, sondern könnte auch Geldwäsche und Wirtschaftskriminalität erleichtern. Daher wurden europäische Rechtsvorschriften erlassen, um das Finanzwesen wie auch andere verwundbare Berufszweige und Betätigungsfelder vor dem Missbrauch durch Geldwäsche zu schützen. Ferner führt die Generaldirektion Binnenmarkt die Delegation der Europäischen Kommission an innerhalb der „Financial Action Task Force on money laundering“, der auf diesem Gebiet wichtigsten globalen Institution. Nachrichten
Newsletters
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung: Sitzungen
des Ausschusses
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| Date | Tagesordnung | Zusammenfassendes Protokoll | |
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| 17.10.2011 |
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| 15.06.2011 |
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| 16.02.2011 |
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| 14.12.2010 |
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| 15.06.2010 |
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| 25.03.2010 |
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| 10.02.2010 |
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| 17.12.2009 |
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| 05.10.2009 |
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| 16.06.2009 |
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| 29.04.2009 |
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| 12.01.2006 |
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| 08.02.2006 |
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| 08.03.2006 |
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| 29.03.2006 |
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| 10.05.2006 |
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| 14.06.2006 |
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| 04.10.2006 |
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| 06.12.2006 |
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| 13.02.2007 |
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| 19.04.2007 |
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| 18.06.2007 |
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| 02.10.2007 |
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| 11.12.2007 |
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| 19.02.2008 |
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| 17.04.2008 |
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| 11.06.2008 |
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| 07.10.2008 |
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Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung: Drittländeräquivalenz
Artikel 11 § 4 der Richtlinie 2005/60/EU enthält eine Verpflichtung der Mitgliedsstaaten, sich gegenseitig, die ESA und die Kommission über Fälle zu unterrichten, in den ein Drittland ihres Erachtens die EU AML/CFT Äquivalenzstandards erfüllt. Eine solche Äquivalenzanerkennung ist notwendig für die Anwendbarkeit einiger Vorschriften der Richtlinie über, beispielsweise, vereinfachte Sorgfaltspflichten. Im Rahmen dieser Verpflichtung und um ihren Äquivalenzansatz zu koordinieren, haben sich die Mitgliedsstaaten auf eine Liste äquivalenter Drittländer geeinigt. Diese Liste, die regelmäßig überprüft wird, wurde in Übereinstimmung mit einem Gemeinsamen Verständnis über das Verfahren und die Kriterien für die Anerkennung der Drittländeräquivalenz erstellt, auf das sich die Mitgliedsstaaten geeinigt haben.
Die Kommission hat sich mit der Veröffentlichung dieser Liste auf ihrer Webseite einverstanden erklärt, möchte jedoch betonen, dass die Überprüfung der Drittländeräquivalenz eine Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten bleibt. Tatsächlich verleiht die Richtlinie 2005/60/EC der Europäischen Kommission nicht das Recht, eine bindende 'positive' Liste mit äquivalenten Drittländern zu erstellen.
- Liste der Mitgliedsstaaten zur Drittländeräquivalenz


- Gemeinsames Verständnis der Mitgliedsstaaten über das Verfahren und die Kriterien für die Anerkennung der Drittländeräquivalenz

Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung: Überwachung und Berichterstattung von Zahlungsinstituten
Die Europäische Kommission hat ein Arbeitsdokument der Dienststellen veröffentlicht, um EU-Aufsichtsbehörden und privaten interessierten Kreisen Orientierungshilfen zum Zusammenwirken der EU-Regeln zu Zahlungsdienstleistern und zur Geldwäschebekämpfung zu geben. Diese Orientierungshilfe konzentriert sich auf die Überwachung von Zahlungsinstituten und ihre Berichtspflichten in verschiedenen grenzüberschreitenden Situationen.
-
Arbeitspapier der dienststellen der Kommission Beaufsichtigung von
Zahlungsinstituten und Verdachtsmeldungen von Zahlungsinstituten im Rahmen
der Bekämpfung der Geldwäsche in verschiedenen grenzüberschreitenden
Situationen





















Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung: Die Richtlinien
- Externe Studie über die Anwendung der
Anti-Geldwäscherichtlinie. Die Kommission hat nach Durchführung eines offenen
Ausschreibungsverfahrens eine Studie bezüglich der Anwendung der
Anti-Geldwäscherichtlinie in Auftrag gegeben. Die Kommission ist in keiner Weise durch die Ergebnisse dieser Studie in ihrer Beurteilung möglicher Änderungen zu der Anti-Geldwäscherichtlinie gebunden.
- Studie über die Anwendung der Anti-Geldwäscherichtlinie


- Auftragsgegenstand der Studie (Ausschreibung MARKT/2009/6/F)
- Auftragsbekanntmachung und Bekanntmachung der Auftragsvergabe


- Studie über die Anwendung der Anti-Geldwäscherichtlinie
- Die Anwendung von Anti-Geldwäsche Pflichten
- Durchführende Maßnahmen zu der Richtlinie 2005/60/EG
- Richtlinie 2006/70/EG der Kommission vom 1. August 2006 mit
Durchführungsbestimmungen für die Richtlinie 2005/60/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der
Begriffsbestimmung von politisch exponierte Personen und der
Festlegung der technischen Kriterien für vereinfachte
Sorgfaltspflichten sowie für die Befreiung in Fällen, in denen nur
gelegentlich oder in sehr eingeschränktem Umfang Finanzgeschäfte
getätigt werden
- Pressemitteilung


- Text der Richtlinie
2006/70/EG
- Pressemitteilung
- Die Kommission stellt den Entwurf der Durchführungsmaßnahmen zur Richtlinie zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche einschließlich der Finanzierung des Terrorismus vor (Richtlinie 2005/60/EG)
- Zusammenfassung der Stellungnahmen, die zu dem Zweite Arbeitspapier
eingegangen sind.


- Stellungnahmen, die zu dem Zweite Arbeitspapier eingegangen sind
- Das Zweite Arbeitspapier der Dienststellen der Generaldirektion
Binnenmarkt

(15.2.2006). Interessierte Kreise sind aufgefordert, ihre
Stellungnahmen zu diesem Arbeitspapier bis zum 16. März 2006.
- Zusammenfassung der Stellungnahmen, die zu dem Ersten Arbeitspapier
eingegangen sind.


- Stellungnahmen, die zu dem Ersten Arbeitspapier eingegangen sind.
- Das Erste Arbeitspapier der Dienststellen der Generaldirektion
Binnenmarkt

(12.09.2005). Konsultation abgeschlossen am 21.10.2005.
- Richtlinie 2006/70/EG der Kommission vom 1. August 2006 mit
Durchführungsbestimmungen für die Richtlinie 2005/60/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der
Begriffsbestimmung von politisch exponierte Personen und der
Festlegung der technischen Kriterien für vereinfachte
Sorgfaltspflichten sowie für die Befreiung in Fällen, in denen nur
gelegentlich oder in sehr eingeschränktem Umfang Finanzgeschäfte
getätigt werden
- Richtlinie
2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom
26. Oktober 2005 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum
Zwecke der Geldwäsche einschließlich der Finanzierung des Terrorismus
- Umsetzung der Dritten Geldwäsche-Richtlinie
- Erlass der Richtlinie gegen die Geldwäsche
- Pressemitteilung (07.06.2005)
- Inoffizielle Fassung der endgültigen dritten Direktive gegen Geldwäsche
(9.8.2005)


- Annahme der neuen Richtlinie durch das Europäische Parlament
- Pressemitteilung (26.05.2005)
- Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des
Rates zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der
Geldwäsche einschließlich der Finanzierung des Terrorismus
- Pressemitteilung (30.06.2004)
- Text der Vorschlag -
KOM(2004)448
- Frühere Richtlinien (aufgehoben)
- Richtlinie 2001/97/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Dezember 2001 zur Änderung der Richtlinie 91/308/EWG des Rates zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche – Erklärung der Kommission
- Richtlinie 91/308/EWG des Rates vom 10. Juni 1991 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung: Andere rechtskräftigen Texte
- Verordnung über die Übermittlung von Angaben zum Auftraggeber bei Geldtransfers
- Verordnung zur Kontrolle von Bargeldbewegungen in die EU und aus der EU
Die Plattform der Zentralstellen für Verdachtsanzeigen (FIUs) der Europäischen Union
Die Plattform der Zentralstellen für Verdachtsanzeigen (FIUs) der Europäischen Union ist eine informelle Gruppe, die im Jahr 2006 von der Europäischen Kommission eingerichtet wurde und die zentralen Meldestellen der Mitgliedstaaten umfasst. Ihr Hauptzweck ist es, die Zusammenarbeit zwischen den Meldestellen zu erleichtern. Die Europäische Kommission nimmt an der Plattform teil und leistet Unterstützung.
Bericht über Rückmeldungen zu Fällen und Typologien im Bereich der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Am 22. April 2008 hat die Plattform einen Bericht über „Rückmeldungen zu Fällen und Typologien im Bereich der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung“ angenommen. Der Bericht enthält einen kurzen Überblick über den existierenden Regelungsrahmen im Bereich Rückmeldungen und untersucht verschiedene Formen von Rückmeldungen mit dem Ziel, bewährte Praktiken zu identifizieren, die befolgt werden können, um die Qualität und Effektivität der Rückmeldungen zu verbessern. Der Bericht ist in einzelne Abschnitte unterteilt, die sich befassen mit Rückmeldungen zu einzelnen Fällen, Entwicklungen und Typologien an Bericht erstattende Einrichtungen, Rückmeldungen zwischen Vollzugsorganen und den zentralen Meldestellen, Rückmeldungen zwischen verschiedenen Meldestellen und dem Informationsaustausch zwischen zentralen Meldestellen und anderen zuständigen Behörden.
Bericht über Vertraulichkeit und Datenschutz bei Maßnahmen der Zentralen Meldestellen
Am 28. April 2008 hat die Plattform einen Bericht über „Vertraulichkeit und Datenschutz bei Maßnahmen der Zentralstellen für Verdachtsanzeigen“ angenommen. Der Bericht untersucht die Beziehungen zwischen dem Aufdecken, der Weitergabe und der Analyse von Verdachtsanzeigen und Datenschutzanforderungen, um Konvergenzen und praktische Schwierigkeiten beim Handeln der zentralen Meldestellen zu identifizieren. Der Bericht befasst sich speziell mit der Verarbeitung von Informationen durch die zentralen Meldestellen, dem Datenaustausch zwischen den Meldestellen und dem Informationsaustausch innerhalb einer Gruppe oder eines Netzwerkes, denen die Bericht erstattenden Institute oder Personen angehören.
Finanzdelikte
- Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament
über die Verhütung und Bekämpfung von Unternehmens- und Finanzdelikten
- Pressemitteilung (30.09.2004)
- Mitteilung KOM(2004)611
Betrug und Geldfälschung
Nützliche Links
- Finanzprojektgruppe für Geldwäsche


- Freiheit, Sicherheit und Recht – Kommission Webseite –
Finanzkriminalität

- Moneyval