Finanzkriminalität
Überblick
Die Schaffung des Binnenmarktes und damit die Beseitigung von
Hindernissen begünstigt nicht nur rechtmäßiges geschäftliches Handelen,
sondern könnte auch Geldwäsche und Wirtschaftskriminalität erleichtern.
Daher wurden europäische Rechtsvorschriften erlassen, um das Finanzwesen
wie auch andere verwundbare Berufszweige und Betätigungsfelder vor dem
Missbrauch durch Geldwäsche zu schützen. Ferner führt die Generaldirektion
Binnenmarkt die Delegation der Europäischen Kommission an innerhalb der
„Financial Action Task Force on money laundering“,
der auf diesem Gebiet wichtigsten globalen Institution.
Nachrichten
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Subjekt |
| 30.04.2013 |
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Veröffentlichung einer zusätzlichen externen Studie  über die Auswirkungen einer möglichen Änderung des Geltungsbereichs (Art. 3) der Verordnung über die Übermittlung von Angaben zum Auftraggeber bei Geldtransfers. Die Kommission ist in keiner Weise durch die Ergebnisse dieser Studie in ihrer Beurteilung möglicher Änderungen zu der Geldtransferverordnung. |
| 06.02.2013 |
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Veröffentlichung einer externen Studie über die Anwendung der Verordnung über die Übermittlung von Angaben zum Auftraggeber bei Geldtransfers |
| 05.02.2013 |
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Die Kommission verabschiedet zwei Vorschläge zur Aktualisierung und Verbesserung des bestehenden EU-Rechtsrahmens, die darauf abzielen, das Finanzsystem vor Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu schützen.
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| 04.02.2013 |
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"Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismus-Finanzierung: neuer Rechtsrahmen, künftige Herausforderungen" - Konferenz der Europäischen Kommission, Brüssel, 15. März 2013
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| 31.07.2012 |
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Die Europäische Kommission veröffentlicht eine Zusammenfassung der eingegangenen Stellungnahmen zum Bericht über die Umsetzung
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| 11.04.2012 |
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Die Europäische Kommission verabschiedet einen Bericht über die Umsetzung der 3.
Geldwäsche-Richtlinie
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| 16.02.2012 |
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Task Force „Finanzielle Maßnahmen gegen die Geldwäsche“ (FATF) verabschiedet überarbeitete internationale Standards gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung   |
| 04.10.2011 |
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Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung: Überwachung und Berichterstattung von
Zahlungsinstituten |
| 18.02.2011 |
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Am 1. Februar 2011 organisierten die Dienststellen der Kommission ein Treffen mit Interessensvertretern aus dem Privatsektor um Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche zu besprechen:
- Agenda
 
- Report
 
- List of participating organisations
 
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| 24.01.2011 |
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Veröffentlichung zu einer
externen Studie
über die Anwendung der Anti-Geldwäscherichtlinie |
| 01.07.2009 |
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Annahme eines Arbeitsdokuments der Kommissionsdienststellen zur Befolgung der Geldwäscherichtlinie durch grenzüberschreitende Bankengruppen auf Konzernebene |
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Archiv |
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Newsletters
| 16.12.2009 |
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Fünfte Ausgabe des Newsletters „EU AML News“, Dezember 2009
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| 20.07.2009 |
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Dritte Ausgabe des Newsletters „EU AML News“, Juli 2009

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| 16.12.2008 |
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Dritte Ausgabe des Newsletters „EU AML News“, Dezember 2008
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| 11.12.2007 |
|
Zweite Ausgabe des Newsletters „EU AML News“, Dezember 2007
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| 03.09.2007 |
|
Erste Ausgabe des Newsletters „EU AML News“, September 2007
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Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:
Drittländeräquivalenz
Artikel 11 § 4 der Richtlinie 2005/60/EU enthält eine Verpflichtung der Mitgliedsstaaten, sich gegenseitig, die ESA und die Kommission über Fälle zu unterrichten, in den ein Drittland ihres Erachtens die EU AML/CFT Äquivalenzstandards erfüllt. Eine solche Äquivalenzanerkennung ist notwendig für die Anwendbarkeit einiger Vorschriften der Richtlinie über, beispielsweise, vereinfachte Sorgfaltspflichten. Im Rahmen dieser Verpflichtung und um ihren Äquivalenzansatz zu koordinieren, haben sich die Mitgliedsstaaten auf eine Liste äquivalenter Drittländer geeinigt. Diese Liste, die regelmäßig überprüft wird, wurde in Übereinstimmung mit einem Gemeinsamen Verständnis über das Verfahren und die Kriterien für die Anerkennung der Drittländeräquivalenz erstellt, auf das sich die Mitgliedsstaaten geeinigt haben.
Die Kommission hat sich mit der Veröffentlichung dieser Liste auf ihrer Webseite einverstanden erklärt, möchte jedoch betonen, dass die Überprüfung der Drittländeräquivalenz eine Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten bleibt. Tatsächlich verleiht die Richtlinie 2005/60/EC der Europäischen Kommission nicht das Recht, eine bindende ’positive’ Liste mit äquivalenten Drittländern zu erstellen.
- Liste der Mitgliedsstaaten zur Drittländeräquivalenz
 
- Gemeinsames Verständnis der Mitgliedsstaaten über das Verfahren und die Kriterien für die Anerkennung der Drittländeräquivalenz

Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung: Überwachung und Berichterstattung von
Zahlungsinstituten
Die Europäische Kommission hat ein Arbeitsdokument der Dienststellen veröffentlicht,
um EU-Aufsichtsbehörden und privaten interessierten Kreisen Orientierungshilfen zum
Zusammenwirken der EU-Regeln zu Zahlungsdienstleistern und zur Geldwäschebekämpfung
zu geben. Diese Orientierungshilfe konzentriert sich auf die Überwachung von
Zahlungsinstituten und ihre Berichtspflichten in verschiedenen grenzüberschreitenden
Situationen.
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:
Die Richtlinien
- Externe Studie über die Anwendung der
Anti-Geldwäscherichtlinie. Die Kommission hat nach Durchführung eines offenen
Ausschreibungsverfahrens eine Studie bezüglich der Anwendung der
Anti-Geldwäscherichtlinie in Auftrag gegeben. Die Kommission ist in keiner Weise durch die Ergebnisse dieser Studie in ihrer Beurteilung möglicher Änderungen zu der Anti-Geldwäscherichtlinie gebunden.
- Studie über die Anwendung der Anti-Geldwäscherichtlinie
 
- Auftragsgegenstand der Studie (Ausschreibung
MARKT/2009/6/F)
- Auftragsbekanntmachung und Bekanntmachung der Auftragsvergabe
 
- Die Anwendung von Anti-Geldwäsche Pflichten
- Compliance grenzüberschreitender Bankengruppen auf Konzernebene (Juni 2009)
 
- Anwälte und Notare (Dezember 2006)
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- Identifizierung von Kunden in Distanzgeschäften (Dezember 2006)
 
- Durchführende Maßnahmen zu der Richtlinie 2005/60/EG
- Richtlinie 2006/70/EG der Kommission vom 1. August 2006 mit
Durchführungsbestimmungen für die Richtlinie 2005/60/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der
Begriffsbestimmung von politisch exponierte Personen und der
Festlegung der technischen Kriterien für vereinfachte
Sorgfaltspflichten sowie für die Befreiung in Fällen, in denen nur
gelegentlich oder in sehr eingeschränktem Umfang Finanzgeschäfte
getätigt werden
- Die Kommission stellt den Entwurf der Durchführungsmaßnahmen zur
Richtlinie zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke
der Geldwäsche einschließlich der Finanzierung des Terrorismus vor (Richtlinie
2005/60/EG)
- Entwurf der Durchführungsrichtlinie
                   
- Zusammenfassung der Stellungnahmen, die zu dem Zweite Arbeitspapier
eingegangen sind.
 
-
Stellungnahmen, die zu dem Zweite Arbeitspapier eingegangen sind
- Das Zweite Arbeitspapier der Dienststellen der Generaldirektion
Binnenmarkt

(15.2.2006). Interessierte Kreise sind aufgefordert, ihre
Stellungnahmen zu diesem Arbeitspapier bis zum 16. März 2006.
- Zusammenfassung der Stellungnahmen, die zu dem Ersten Arbeitspapier
eingegangen sind.
 
-
Stellungnahmen, die zu dem Ersten Arbeitspapier eingegangen sind.
- Das Erste Arbeitspapier der Dienststellen der Generaldirektion
Binnenmarkt
 (12.09.2005). Konsultation abgeschlossen am 21.10.2005.
- Richtlinie
2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom
26. Oktober 2005 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum
Zwecke der Geldwäsche einschließlich der Finanzierung des Terrorismus
- Umsetzung der Dritten Geldwäsche-Richtlinie
- Erlass der Richtlinie gegen die Geldwäsche
-
Pressemitteilung (07.06.2005)
- Inoffizielle Fassung der endgültigen dritten Direktive gegen Geldwäsche
(9.8.2005)
 
- Annahme der neuen Richtlinie durch das Europäische Parlament
- Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des
Rates zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der
Geldwäsche einschließlich der Finanzierung des Terrorismus
- Frühere Richtlinien (aufgehoben)
-
Richtlinie 2001/97/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom
4. Dezember 2001 zur Änderung der Richtlinie 91/308/EWG des Rates zur
Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche
–
Erklärung der Kommission
-
Richtlinie 91/308/EWG des Rates vom 10. Juni 1991 zur Verhinderung
der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung: Andere rechtskräftigen Texte
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung: Sitzungen des Ausschusses
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Tagesordnung |
Zusammenfassendes Protokoll |
| 17.10.2011 |
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| 15.06.2011 |
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| 16.02.2011 |
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| 14.12.2010 |
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| 15.06.2010 |
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| 25.03.2010 |
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| 10.02.2010 |
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| 17.12.2009 |
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| 05.10.2009 |
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| 16.06.2009 |
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| 29.04.2009 |
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| 07.10.2008 |
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| 11.06.2008 |
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| 17.04.2008 |
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| 19.02.2008 |
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| 11.12.2007 |
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| 02.10.2007 |
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| 18.06.2007 |
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| 19.04.2007 |
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| 13.02.2007 |
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| 06.12.2006 |
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| 04.10.2006 |
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| 14.06.2006 |
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| 10.05.2006 |
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| 29.03.2006 |
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| 08.03.2006 |
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| 08.02.2006 |
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| 12.01.2006 |
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Die Plattform der Zentralstellen für Verdachtsanzeigen
(FIUs) der Europäischen Union
Die Plattform der Zentralstellen für Verdachtsanzeigen (FIUs) der
Europäischen Union ist eine informelle Gruppe, die im Jahr 2006 von der
Europäischen Kommission eingerichtet wurde und die zentralen Meldestellen der
Mitgliedstaaten umfasst. Ihr Hauptzweck ist es, die Zusammenarbeit zwischen den
Meldestellen zu erleichtern. Die Europäische Kommission nimmt an der Plattform
teil und leistet Unterstützung.
Bericht über Rückmeldungen zu Fällen und Typologien im
Bereich der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Am 22. April 2008 hat die Plattform einen Bericht über „Rückmeldungen zu
Fällen und Typologien im Bereich der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung“
angenommen. Der Bericht enthält einen kurzen Überblick über den existierenden
Regelungsrahmen im Bereich Rückmeldungen und untersucht verschiedene Formen von
Rückmeldungen mit dem Ziel, bewährte Praktiken zu identifizieren, die befolgt
werden können, um die Qualität und Effektivität der Rückmeldungen zu
verbessern. Der Bericht ist in einzelne Abschnitte unterteilt, die sich
befassen mit Rückmeldungen zu einzelnen Fällen, Entwicklungen und Typologien an
Bericht erstattende Einrichtungen, Rückmeldungen zwischen Vollzugsorganen und
den zentralen Meldestellen, Rückmeldungen zwischen verschiedenen Meldestellen
und dem Informationsaustausch zwischen zentralen Meldestellen und anderen
zuständigen Behörden.
- Bericht

Bericht über Vertraulichkeit und Datenschutz bei
Maßnahmen der Zentralen Meldestellen
Am 28. April 2008 hat die Plattform einen Bericht über „Vertraulichkeit und
Datenschutz bei Maßnahmen der Zentralstellen für Verdachtsanzeigen“ angenommen.
Der Bericht untersucht die Beziehungen zwischen dem Aufdecken, der Weitergabe
und der Analyse von Verdachtsanzeigen und Datenschutzanforderungen, um
Konvergenzen und praktische Schwierigkeiten beim Handeln der zentralen
Meldestellen zu identifizieren. Der Bericht befasst sich speziell mit der
Verarbeitung von Informationen durch die zentralen Meldestellen, dem
Datenaustausch zwischen den Meldestellen und dem Informationsaustausch
innerhalb einer Gruppe oder eines Netzwerkes, denen die Bericht erstattenden
Institute oder Personen angehören.
- Bericht
 
Finanzdelikte
- Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament
über die Verhütung und Bekämpfung von Unternehmens- und Finanzdelikten
Nützliche Links
- Finanzprojektgruppe für Geldwäsche
 
- Freiheit, Sicherheit und Recht – Kommission Webseite –
Finanzkriminalität

- Moneyval
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