Konsultationen über neue KapitaladäquanzvorschriftenDie Dienststellen der Europäischen Kommission haben am 22. November 1999 Konsultationen über neue Kapitaladäquanzvorschriften für Kreditinstitute und Wertpapierfirmen eingeleitet. Finanzdienstleistungsbranche, Marktanalysten, Verbraucherverbände, Mitgliedstaaten und andere interessierte Kreise sind aufgefordert, bis Ende März 2000 zu einem von den Kommissionsdienststellen erarbeiteten Konsultationspapier Stellung zu nehmen. Dieses Papier gibt einen Überblick über die Bereiche, in denen die größten Probleme ermittelt wurden. Dazu zählen insbesondere das Kreditrisiko (einschließlich Risikominderungstechniken), die sog. "sonstigen Risiken", die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und die Marktdisziplin. Die Ergebnisse der Konsultationen werden die Kommissionsdienststellen gemäß dem im Mai gebilligten Aktionsplan für die Finanzbinnenmarkt bei ihrer Überarbeitung der Gemeinschaftsbestimmungen über eine angemessene Eigenkapitalausstattung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen berücksichtigen. Vollständiger Text zum Herunterladen Höchste Anforderungen an Eigenkapitalvorschriften sind für die finanzielle Stabilität und für ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarkts für Finanzdienstleistungen von grundlegender Bedeutung. Die Europäische Union muß sicherstellen, daß diese Anforderungen mit der Marktentwicklung Schritt halten und die Eigenkapitalvorschriften exakt die Risiken von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen in der EU widerspiegeln. Gleichzeitig muß eine Abnahme der Eigenkapitalausstattung insgesamt verhindert werden. Die derzeitigen EU-Eigenkapitalvorschriften bestehen seit 1988. Seither hat der Finanzdienstleistungssektor nicht nur in Europa, sondern weltweit einen erheblichen Wandel erlebt, was auch eine umfassende Überprüfung der Kapitaladäquanzvorschriften ausgelöst hat. Es muß unbedingt sichergestellt werden, daß die von den Aufsichtsbehörden geforderte Eigenkapitalausstattung den Risiken der Kreditinstitute entspricht, und dabei den vom Finanzsektor entwickelten neuen Techniken für Risikominderung und -begrenzung Rechnung tragen. Die Konsultationen werden hauptsächlich auf nationaler Ebene über die zuständigen Behörden erfolgen. Die Kommissionsdienststellen sind jedoch auch bereit, die Stellungnahmen europäischer Vereinigungen, Berufs- und Verbraucherverbände direkt entgegenzunehmen. Diese Konsultationen ergänzen das vom Baseler Ausschuß für Bankenaufsicht am 3. Juni 1999 eingeleitete Konsultationsverfahren. Beide Entwürfe stützen sich auf Mindestkapitalanforderungen, die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und die Marktdisziplin als potentielles Instrument zur Förderung einer sicheren und soliden Bankpraxis. Bei der Überarbeitung der Eigenkapitalvorschriften spielen eine Reihe von Aspekten eine Rolle, zu denen auch die Risikogewichtung zählt. Marktteilnehmer und Aufsichtsbehörden halten in diesem Zusammenhang u.a. folgende Maßnahmen für notwendig:
In ihrem Konsultationspapier nennen die Kommissionsdienststellen zwei
Möglichkeiten, um das mit Finanzgeschäften verbundene wirtschaftliche
Risiko besser durch Eigenkapital abzusichern. Dabei handelt es sich zum
einen um die Einbeziehung der internen Bonitätsbeurteilungssysteme der
Kreditinstitute und zum anderen um eine Überarbeitung der
Standardmethode für die Risikogewichtung. |