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Konsultationen über neue Kapitaladäquanzvorschriften

Die Dienststellen der Europäischen Kommission haben am 22. November 1999 Konsultationen über neue Kapitaladäquanzvorschriften für Kreditinstitute und Wertpapierfirmen eingeleitet. Finanzdienstleistungsbranche, Marktanalysten, Verbraucherverbände, Mitgliedstaaten und andere interessierte Kreise sind aufgefordert, bis Ende März 2000 zu einem von den Kommissionsdienststellen erarbeiteten Konsultationspapier Stellung zu nehmen. Dieses Papier gibt einen Überblick über die Bereiche, in denen die größten Probleme ermittelt wurden. Dazu zählen insbesondere das Kreditrisiko (einschließlich Risikominderungstechniken), die sog. "sonstigen Risiken", die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und die Marktdisziplin. Die Ergebnisse der Konsultationen werden die Kommissionsdienststellen gemäß dem im Mai gebilligten Aktionsplan für die Finanzbinnenmarkt bei ihrer Überarbeitung der Gemeinschaftsbestimmungen über eine angemessene Eigenkapitalausstattung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen berücksichtigen.

Vollständiger Text zum Herunterladen PDF - 206-946 KBDanskDeutschελληνικάEnglishEspañolFrançaisItalianoNederlandsPortuguêsSuomiSvenska

Höchste Anforderungen an Eigenkapitalvorschriften sind für die finanzielle Stabilität und für ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarkts für Finanzdienstleistungen von grundlegender Bedeutung. Die Europäische Union muß sicherstellen, daß diese Anforderungen mit der Marktentwicklung Schritt halten und die Eigenkapitalvorschriften exakt die Risiken von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen in der EU widerspiegeln. Gleichzeitig muß eine Abnahme der Eigenkapitalausstattung insgesamt verhindert werden.

Die derzeitigen EU-Eigenkapitalvorschriften bestehen seit 1988. Seither hat der Finanzdienstleistungssektor nicht nur in Europa, sondern weltweit einen erheblichen Wandel erlebt, was auch eine umfassende Überprüfung der Kapitaladäquanzvorschriften ausgelöst hat. Es muß unbedingt sichergestellt werden, daß die von den Aufsichtsbehörden geforderte Eigenkapitalausstattung den Risiken der Kreditinstitute entspricht, und dabei den vom Finanzsektor entwickelten neuen Techniken für Risikominderung und -begrenzung Rechnung tragen.

Die Konsultationen werden hauptsächlich auf nationaler Ebene über die zuständigen Behörden erfolgen. Die Kommissionsdienststellen sind jedoch auch bereit, die Stellungnahmen europäischer Vereinigungen, Berufs- und Verbraucherverbände direkt entgegenzunehmen. Diese Konsultationen ergänzen das vom Baseler Ausschuß für Bankenaufsicht am 3. Juni 1999 eingeleitete Konsultationsverfahren. Beide Entwürfe stützen sich auf Mindestkapitalanforderungen, die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und die Marktdisziplin als potentielles Instrument zur Förderung einer sicheren und soliden Bankpraxis.

Bei der Überarbeitung der Eigenkapitalvorschriften spielen eine Reihe von Aspekten eine Rolle, zu denen auch die Risikogewichtung zählt. Marktteilnehmer und Aufsichtsbehörden halten in diesem Zusammenhang u.a. folgende Maßnahmen für notwendig:

  • engere Verknüpfung von Kreditrisikogewichtung und wirtschaftlichem Risiko,
  • stärkere Differenzierung zwischen verschiedenen Kreditrisikoklassen,
  • größere Kohärenz von Kreditvergabepolitik und Kreditkonditionen.

In ihrem Konsultationspapier nennen die Kommissionsdienststellen zwei Möglichkeiten, um das mit Finanzgeschäften verbundene wirtschaftliche Risiko besser durch Eigenkapital abzusichern. Dabei handelt es sich zum einen um die Einbeziehung der internen Bonitätsbeurteilungssysteme der Kreditinstitute und zum anderen um eine Überarbeitung der Standardmethode für die Risikogewichtung.

Ferner wird in dem Papier ein neues Konzept für die Risikominderung vorgestellt. Es herrscht allgemein Übereinstimmung darüber, daß soliden Risikomanagementpraktiken in den derzeitigen Eigenkapitalvorschriften nicht ausreichend Rechnung getragen wird. Die Kommissionsdienststellen versuchen deshalb in dem Papier, die Gemeinsamkeiten der einzelnen Minderungstechniken zu ermitteln, und schlägt ein Konzept vor, das unabhängig vom eingesetzten Verfahren eine einheitliche Behandlung von Risiken oder wirtschaftlichen Auswirkungen gewährleistet. Auch wenn einzelne Produkte oder Techniken eine Sonderbehandlung erfordern dürften, bietet dieses Konzept doch den Vorteil, daß es den kontinuierlichen Innovationen in diesem Bereich angepaßt werden kann.

In bezug auf die "sonstigen Risiken" wird in dem Konsultationspapier festgestellt, daß der derzeitige Rahmen sich weitgehend auf Kredit- und Marktrisiken beschränkt. Für eine Reihe anderer Risiken, wie operationelle Risiken und Rechts- und Reputationsrisiken, bestehen dagegen keine besonderen Eigenkapitalanforderungen. In dem Papier wird deshalb vorgeschlagen, auch diese Risiken durch Eigenkapitalanforderungen abzusichern und unter bestimmten Umständen auch eine Eigenkapitalanforderung zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos einzuführen.

Die Beaufsichtigung der Kreditinstitute soll nicht nur eine den Risiken entsprechende Eigenkapitalausstattung sicherstellen, sondern den Instituten darüber hinaus einen Anreiz geben, ihr Risikomanagement zu verbessern und die genannten Risiken dadurch besser zu überwachen. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, daß die Risikoprofile der einzelnen Institute sehr unterschiedlich sein können und die Aufsichtsbehörden in der Lage sein sollten, ihre Eigenkapitalanforderungen an diese Risikoprofile anzupassen.

In bezug auf die Marktdisziplin bitten die Kommissionsdienststellen die Branche sowie alle Benutzer dieser Informationen um Stellungnahme zu der Frage, welche Form der Offenlegung von Informationen durch die Kreditinstitute am ehesten zu größerer finanzieller Solidität und Stabilität beitragen kann und dabei die Erhaltung gleicher Wettbewerbsbedingungen und die Berücksichtigung der Sensibilität bestimmter Informationen gewährleistet.

Zu all diesen Themen werden im Konsultationspapier verschiedene Optionen und Konzepte aufgezeigt. In einigen Fällen sprechen sich die Dienststellen der Kommission klar für eine der genannten Optionen aus, in anderen möchte sie ihre Entscheidung vom Ausgang des Konsultationsverfahrens abhängig machen. Alle interessierten Kreise sind aufgefordert, bis zum 31. März 2000 zu dem Papier Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen sollten vorzugsweise an die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, anderenfalls direkt an folgende Adresse der zuständigen Kommissionsdienststellen gesandt werden: [abgeschlossen]

Letzte Aktualisierung: 17.02.2012