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Einlagensicherungssysteme

Einlagensicherungssysteme erstatten einen beschränkten Betrag an Einleger, deren Bank zusammenbricht. Aus Sicht der Einleger sichert dies einen teil ihres Vermögens. Vor dem Hintergrund der Stabilität des Finanzsystems verhindert dieses Versprechen panische Geldabhebungen, die zu schwersten wirtschaftlichen Folgen führen können.

Die Kommission hat am 12. Juli 2010 eine Gesetzgebungsvorschlag für eine gründliche Überarbeitung der Richtlinie über Einlagensicherungssysteme verabschiedet. Dieser befasst sich vor allem mit einer Vereinfachung und Harmonisierung der geschützten Einlagen, einer schnelleren Rückzahlung und einer besseren Finanzierung der Systeme. Diese Änderungen folgen früheren dringlichen Änderungen, die 2008 von der Kommission vorgeschlagen wurden und 2009 in Kraft traten. Der Vorschlag wird von einem Bericht begleitet.

Haftungsausschluss: Die oben veröffentlichten Dokumente können von den von der Kommission verabschiedeten Dokumenten abweichen. Allein die auf EUR-Lex veröffentlichten Fassungen sind maßgebend.

In den zurückliegenden Jahren wurden außerdem mehrere Berichte erstellt. Im März 2009 fand ein Runder Tisch mit Experten statt und 2006 wurde eine Kommissionsmitteilung veröffentlicht.

Bericht des GFZ nach Artikel 12 der Richtlinie 94/19/EWG (2011)

Der vorläufige Bericht diente als Grundlage für die Folgenabschätzung und die Revision der Richtlinie. Der endgültige Text beleuchtet darüber hinaus nahezu alle Aspekte der Einlagensicherungssysteme in der EU.

Bericht über mögliche Modelle zur Berechnung risikobasierter Beiträge zu Einlagensicherungssystemen in der EU

Auf der Grundlage des früheren Berichts über die derzeitige Anwendung risikobasierter Beiträge zu Einlagensicherungssystemen in einigen Mitgliedstaaten untersucht der vorliegende Bericht mögliche öffentliche Konsultation mögliche Kriterien zur Berechnung solcher Beiträge. Der Bericht des gemeinsamen Forschungszentrums ergänzt die öffentliche Konsultation, in der dieses Thema ebenfalls aufgegriffen wurde. Sowohl der Bericht als auch die Beiträge zur Konsultation werden bei der derzeitigen Überarbeitung der Richtlinie berücksichtigt werden.

Einlagensicherungssysteme: Öffentliche Konsultation

Diese KonsultationEnglish dient dazu, Beiträge aus der Öffentlichkeit zu sammeln im Hinblick auf die Überarbeitung der Richtlinie über Einlagensicherungssysteme anläßlich des Berichts (sowie ggf. begleitet durch Gesetzgebungsvorschläge), den die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat bis Ende 2009 vorlegen wird.

Informelles Expertengespräch am 31. März 2009 in Brüssel

 Die Kommissionsdienststellen baten Fachleute für Einlagensicherung, einige Punkte im Rahmen der Überarbeitung der entsprechenden Richtlinie zu besprechen. Das Protokoll kann hier heruntergeladen werden:

Änderungen der Richtlinie über Einlagensicherungssysteme

Die Kommission hat einen Vorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie über Einlagensicherungssysteme vorgelegt, der die Zusagen der EU-Finanzminister vom 7. Oktober 2008 umsetzt. Die Neuregelungen haben das Ziel, den Schutz der Kontoinhaber zu verbessern und das Vertrauen in das finanzielle Sicherheitsnetz zu stärken.

Das Europäische Parlament hat in seiner Plenarsitzung (in erster Lesung) am 18. Dezember 2008 Änderungen des Kommissionsvorschlags angenommen.


Der Rat hat diese Änderungen am 26. Februar 2009 angenommen.


Bericht: „Risikobasierte Beiträge zu Einlagensicherungssystemen“

Einer der Punkte, die in der Mitteilung der Kommission über Einlagensicherungssystemen von 2006 als möglicher Gegenstand nicht-gesetzgeberischer Lösungen genannt sind, gehört die freiwillige Einführung risikoabhängiger Beiträge zu Einlagensicherungssystemen. Mit dem Ziel, mögliche Modelle für die Anpassung dieser Beiträge zu entwickeln, wurde das Gemeinsame Forschungszentrum um eine Untersuchung der derzeitigen Handhabung in den Mitgliedstaaten gebeten.

Der Bericht beschreibt die in den Mitgliedstaaten angewandten Modelle und Überwachungssysteme. Er hebt die grundlegenden Prinzipien hervor, auf denen die Ermittlung von Risiken beruht und liefert eine Beschreibung der benutzten mathematischen Methoden einschließlich numerischer Beispiele.

Der letzte Teil des Berichts beschreibt das risikobasierte System der US-Federal Deposit Insurance Corporation

Bericht: Untersuchung der Effizienz der Einlagensicherungssysteme in der EU

Zur Unterstützung der Überprüfung der Richtlinie 94/19/EWG über Einlagensicherungssysteme ist das Gemeinsame Forschungszentrum gebeten worden zu untersuchen, wie effizient Einlagensicherungssysteme in der EU in der Lage sein könnten, mit dem Zusammenbruch einer Bank von unterschiedlich großer Reichweite umzugehen.

Der Bericht untersucht zuerst die finanziellen Mittel, die den Systemen zur Verfügung stehen. Ihnen steht eine Vielfalt von Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung: eigenes Vermögen des Systems (auch ex-ante Mittel genannt), Nachschussverpflichtungen der Mitgliedsbanken, besondere Kreditaufnahmemöglichkeiten usw. Der Bericht bewertet die Robustheit der Systeme in allen Mitgliedstaaten (außer Deutschland) und Norwegen auf der Grundlage ihrer Finanzierungsmöglichkeiten.

Der Bericht untersucht mehrere Szenarien, die auf Daten über vergangene Bankenzusammenbrüche beruhen. Die Szenarien reichen von einem Zusammenbruch einer kleinen, nur im Inland tätigen Bank bis hin zum Zusammenbruch einer großen grenzüberschreitend tätigen Bank. Die Auswirkung eines jeden Szenarios wurde sodann mit den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln eines jeden Systems verglichen. Der Bericht zeigt, dass die meisten Systeme einen mittelgroßen Zusammenbruch meistern könnten.

Der Bericht geht auch kurz auf die Dauer von Auszahlungen nach einem Zusammenbruch ein und untersucht die wesentlichen Elemente des US-amerikanischen Systems. Vergleiche mit den Systemen in der EU werden gezogen.

In den Anhängen zum Bericht befindet sich eine Übersicht über die systeminternen Verfahrensschritte vor einer Auszahlung und eine Aktualisierung wichtiger Daten des letztjährigen Berichts zur Finanzierung von Einlagensicherungssystemen.

Der Bericht kann hier heruntergeladen werden:

Kommission schlägt Verbesserungen auf dem Selbstregulierungsweg für Einlagensicherungssysteme vor

Die Europäische Kommission hat in Form einer Empfehlung ihren Ansatz zur Aktualisierung der derzeitigen EU-Vorschriften auf dem Gebiet der Einlagensicherungssysteme dargelegt, der für die Verbraucher eine Art 'Sicherheitsnetz' schafft. So wird jeder Verbraucher im Falle der Insolvenz einer Bank zumindest € 20.000 aus seinen Einlagen zurück erhalten. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die derzeitigen Vorschriften zwar einstweilen ausreichen, aber dennoch eine Reihe selbstregulatorischer Maßnahmen ergriffen werden könnte, um die grenzübergreifende Funktionsweise dieser Systeme innerhalb der EU zu verbessern. Eine grundlegendere Überarbeitung der Vorschriften wird im Augenblick als verfrüht angesehen. Eine Entscheidung über die weitere Konvergenz nationaler Regeln und Praktiken ist indes an weitergehendere Diskussionen über das Krisenmanagement gebunden.

  • Die Pressemitteilung (28.11.2006)
  • Mitteilung der Kommissionpdf Übersetzung für diesen Link wählen 
    Bitte beachten Sie, dass die Tabelle in Anhang III der Mitteilung drei falsche Werte betreffend Luxemburg und Österreich enthält. Die Tabelle muss wie folgt lauten:
     

     

     

    Low coverage, low risk adjusted fundLow coverage, medium risk adjusted fundLow coverage, high risk adjusted fund

    IT

     

    512 640 000

    683 520 000

    854 390 000

    LU

     

    16 700 000

    22 300 000

    27 880 000

    NL

     

    268 580 000

    358 110 000

    447 640 000

    AT

     

    90 820 000

    121 100 000

    151 370 000

    SI

     

    8 620 000

    11 500 000

    14 370 000

    UK

     

    1 703 930 000

    2 271 910 000

    2 839 880 000

    Total

     

    2 601 290 000

    3 468 440 000

    4 335 530 000

Untersuchung von Szenarien: Abschätzung der Folgen einer Änderung des Finanzierungsmechanismus von Einlagensicherungssystemen

Im Rahmen der Überprüfung der Richtlinie 94/19/EWG über Einlagensicherungssysteme wurde das Gemeinsame Forschungszentrum beauftragt, die finanziellen Auswirkungen zu untersuchen, die mit einer möglichen Harmonisierung der Finanzierungsmechanismen von Einlagensicherungssystemen verbunden wären. Gegenwärtig lässt die Richtlinie den Mitgliedstaaten Freiheit bei der Auswahl des Finanzierungsmechanismus, der am besten zu ihrem Bankwesen passt. Das hat dazu geführt, dass es eine Vielzahl von Finanzierungsmechanismen für Einlagensicherungssysteme gibt. Während einige von ihnen mittels regelmäßiger Beiträge ihrer Mitglieder (Banken) finanziert werden, um einen Haftungsfonds bereitzustellen, der bei Bedarf genutzt werden kann („ex ante“), sind andere nicht vorfinanziert, sondern verlangen von ihren Mitgliedern erst im Fall der Insolvenz einer Bank, einzustehen und die Auszahlungen an Einleger zu finanzieren ("ex post"). Es gibt auch Mischformen zwischen einer ex-ante- und ex-post-Finanzierung.

Verschiedene Kostenstrukturen in verschiedenen Ländern könnten zu einer Verzerrung des Wettbewerbs unter Banken führen, die nicht mit den Zielen des Binnenmarktes in Einklang stehen würde. Deshalb hat die Kommission untersucht, ob es Anlass gibt, die Finanzierungsweise von Einlagensicherungssystemen zu harmonisieren. Das Gemeinsame Forschungszentrum wurde gebeten, auf der Basis verschiedener Szenarien die Kosten zu veranschlagen, die mit einer Änderung der bestehenden Finanzierungsmechanismen in der EU verbunden wären. Der endgültige Bericht kann hier heruntergeladen werden:

Bericht über den Mindestdeckungsbetrag der Richtlinie über Einlagensicherungssysteme 94/19/EG

Gemäß Artikel 7(5) der Richtlinie über Einlagensicherungssyteme (94/19/EG) hat die Kommission den Mindestdeckungsbetrag von €20.000 im dahingehend überprüft, ob irgendwelche Änderungen am Mindestdeckungsniveau notwendig sein könnten. Eine vorläufige Schlussfolgerung des Berichts wäre, dass das Streben nach wirklich harmonisierten Bedingungen für den Schutz von Einlagen durch das Festlegen eines einheitlichen Mindestdeckungsniveaus für alle Mitgliedstaaten nicht erreicht wird. Die verfügbaren Informationen sind jedoch nicht ausreichend um zu endgültigen Schlussfolgerungen darüber zu kommen, ob das Mindestdeckungsniveau angepasst werden sollte. Weitere Arbeiten werden deshalb in den kommenden Jahren notwendig sein, um die Verfügbarkeit von Daten über Einlagen zu verbessern.

Die Kommission lädt zu Beiträgen und Kommentaren zum Bericht und seinen Schlussfolgerungen ein.

Persönliche Daten (von Individuen) die zusammen mit den Kommentaren eingegangen sind können auf der Webseite der Kommission veröffentlicht werden, soweit nicht ausdrücklich anderweitig gewünscht.