Schwellenwerte zur Definition der KMUDie Vierte EU Richtlinie sieht für Mitgliedstaaten die Möglichkeit vor, weniger anspruchsvolle Bilanzierungsvorschriften für kleine (Artikel 11) und mittelgroße (Artikel 27) Unternehmen vorzuschreiben. Die Schwellenwerte für die beiden Kategorien werden in regelmäßigen Abständen aktualisiert. Aktuelle Schwellenwerte einschließlich des neuen Vorschlages zu ein Kategorie für Mikro-Unternehmen sind wie folgt:
Die Schwellenwerte für kleine und mittelgroße Kategorie wurden zunächst in 1978 vorgeschlagen und anschließend in 1984, 1990, 1994, 1999, 2003 und 2006 aktualisiert, um mit der Inflationsentwicklung Schritt zu halten.
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