Der Großteil der Finanzberichterstattungsvorschriften für Gesellschaften mit beschränkter Haftung in der EU wird durch folgende Richtlinien geregelt:
- Vierte Richtlinie des Rates vom 24. Juli 1978 über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen;
- Siebente Richtlinie des Rates vom 13. Juni 1983 über den konsolidierten Abschluss.
Weiterhin finden auf Unternehmen, die an einer Börse innerhalb der EU notiert sind, folgende Rechtsvorschriften Anwendung:
In diesem Abschnitt finden Sie darüber hinaus folgende Informationen:
- Anforderungen an börsennotierte Unternehmen gemäß der Transparenzrichtlinie;
- Anforderungen für Teilnehmer an geregelten Märkten gemäß der Prospektrichtlinie;
- Gleichwertigkeitsmechanismus: Anhand dieses von der EU geschaffenen Mechanismus wird überprüft, ob die Rechnungslegungsstandards von Drittländern gegenüber den Rechnungslegungsstandards der EU als gleichwertig anzusehen sind.
Nachstehende Broschüre enthält eine Sammlung der wichtigsten EU-Rechtsverordnungen im Hinblick auf die Rechnungslegung
2009 EU-Rechtsverordnungen im Hinblick auf die Rechnungslegung – Broschüre
