Rechnungslegung
Im Bereich der Rechnungslegung strebt die Kommission eine höhere
Qualität, bessere Vergleichbarkeit und höhere Transparenz der
Finanzberichterstattung durch Unternehmen an. Sie ist für die Ausarbeitung,
Durchführung und Anwendung der EU-Richtlinien im Bereich der Rechnungslegung
zuständig.
Die Kommission beschäftigt sich derzeit schwerpunktmäßig mit der
Rechnungslegung von kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) sowie mit der
Vereinfachung der Verwaltungsanforderungen an diese Unternehmen.
2005 hat die EU mit der Entscheidung zur verbindlichen Anwendung der
International Financial Reporting Standards (IFRS) bei der Erstellung der
konsolidierten Jahresabschlüsse durch EU-Unternehmen, die an einer Börse
innerhalb der EU notiert sind, einen wichtigen Schritt unternommen.
Im Hinblick auf börsennotierte Unternehmen geht die Arbeit der Kommission
über die Grenzen der EU hinaus. Sie bewirbt die IFRS als gemeinsame
weltweite Grundlage für die Finanzberichterstattung und möchte so die
Effizienz und Transparenz der weltweiten Kapitalmärkte fördern.
Zu diesem Zweck arbeitet die Kommission eng mit den Behörden der
wichtigsten Handelspartner der EU zusammen, ebenso wie mit internationalen
Organisationen wie dem International Accounting Standards Board (IASB), der
International Federation of Accountants (IFAC), der OECD, der Weltbank, der
Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung (UNCTAD) usw.
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