Gegenseitige Anerkennung von Berufsabschlüssen
In der Richtlinie 2005/36/EG zur Anerkennung beruflicher Qualifikationen wurde ein europaweiter Rechtsrahmen eingerichtet, innerhalb dessen die Länder Berufsqualifikationen anerkennen können.
Berufe im Gesundheitsbereich – Ärzte, Krankenpfleger, Hebammen, Zahnärzte, Pharmazeuten, Tierärzte – werden automatisch anerkannt. Sofern Sie also über eine anerkannte Qualifikation in einem dieser Berufe verfügen, sind Sie automatisch berechtigt, diesen überall in der EU auszuüben. Die Mindestausbildungszeiten für die jeweiligen Gesundheitsberufe wurden auf EU-Ebene harmonisiert.
Die Kommission hat vorgeschlagen, die Richtlinie über berufliche Qualifikationen zu modernisieren, um die Vorschriften zu vereinfachen und es dadurch für Fachleute im Gesundheitsbereich und in anderen, streng geregelten Berufsfeldern noch leichter zu machen, in anderen EU-Ländern zu arbeiten.
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