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Richtlinie zu Baby- und Spielzeugartikeln aus phthalathaltigem Weich-PVC

Seit 1999 ist die Verwendung von Phthalaten in Spielzeug in der Europäischen Union verboten. Gefährlich ist dieses Produkt vor allem in Spielzeug, das von Säuglingen und Kleinkindern in den Mund genommen wird, da die zulässige tägliche Höchstmenge mit langfristig gesundheitsschädlichen Folgen dabei überschritten werden könnten.

Betroffen sind von diesem Verbot 6 Phthalate: Diisononylphthalat (DINP), Di-(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP), Dibutylphthalat (DBP ), Diisodecylphthalat (DIDP), Di-n-octylphthalat (DNOP) und Benzylbutylphthalat (BBP).

Im Jahr 2005 wurde das Verbot durch eine EU Richtlinie (2005/84/EC) zementiert. Die Richtlinie erweitert den Geltungsbereich des Verbotes, unter das nunmehr nicht nur Spielzeuge sondern auch Babyartikel fallen, da diese von Kleinkindern in den Mund genommen werden können. Ein Babyartikel ist jedes Produkt, das dazu bestimmt ist, den Schlaf, die Entspannung, das Füttern und das Saugen von Kindern zu erleichtern.

Quelle: Europa website, Baby- und Spielzeugartikeln aus phthalathaltigem Weich-PVC 

Übersetzungen:

English: Directive on Phthalate-containing soft PVC toys and childcare articles
Español: Directiva sobre los juguetes y artículos de puericultura de PVC blando que contengan ftalatos
Français : Directive sur les jouets et articles de puériculture en PVC souple contenant des phtalates


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