Richtlinie zu Baby- und Spielzeugartikeln aus phthalathaltigem Weich-PVC
Seit 1999 ist die Verwendung von Phthalaten in Spielzeug in der Europäischen
Union verboten. Gefährlich ist dieses Produkt vor allem in Spielzeug, das von
Säuglingen und Kleinkindern in den Mund genommen wird, da die zulässige tägliche
Höchstmenge mit langfristig gesundheitsschädlichen Folgen dabei überschritten
werden könnten.
Betroffen sind von diesem Verbot 6 Phthalate: Diisononylphthalat
(DINP), Di-(2-ethylhexyl)phthalat
(DEHP), Dibutylphthalat
(DBP ), Diisodecylphthalat
(DIDP), Di-n-octylphthalat
(DNOP) und Benzylbutylphthalat
(BBP).
Im Jahr 2005 wurde das Verbot durch eine EU Richtlinie (2005/84/EC)
zementiert. Die Richtlinie erweitert den Geltungsbereich des Verbotes, unter das
nunmehr nicht nur Spielzeuge sondern auch Babyartikel fallen, da diese von
Kleinkindern in den Mund genommen werden können. Ein Babyartikel ist jedes
Produkt, das dazu bestimmt ist, den Schlaf, die Entspannung, das Füttern und das
Saugen von Kindern zu erleichtern.