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  Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit (2003-2008)slide
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Das Programm, das die einzelstaatliche Politik ergänzen soll, zielt auf den Schutz der menschlichen Gesundheit und auf Verbesserungen im öffentlichen Gesundheitswesen ab.

Am 23. September 2002, nahmen das Europäische Parlament und der Rat ein neues Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit an. Dieses Programm läuft über einen Zeitraum von 6 Jahren (1. Januar 2003 - 31. Dezember 2008).

Das neue Programm orientiert sich an drei allgemeinen Zielen: Gesundheitsinformation, rasche Reaktion auf Gesundeitsgefahren und Gesundheitsförderung durch Berücksichtigung der Gesundheitsfaktoren. Tätigkeiten in Netzen, koordinierte Reaktionen, Erfahrungsaustausch, Ausbildung und Verbreitung von Informationen und Erkenntnissen werden miteinander verknüpft und verstärken sich somit gegenseitig. Ziel ist ein integriertes Konzept für den Schutz und die Verbesserung der Gesundheit. Zu diesem integrierten Konzept gehört es, Verbindungen mit anderen Gemeinschaftsprogrammen und -maßnahmen besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Vorgesehen sind Gesundheitsverträglichkeitsprüfungen von Vorschlägen in anderen Bereiche der Gemeinschaftspolitik, z. B. Forschung, Binnenmarkt, Landwirtschaft und Umwelt, um die Kohärenz der Gemeinschaftsstrategie sicherzustellen.

Um das Gesamtziel und die allgemeinen Ziele des Programms erreichen, bedarf es der wirksamen Zusammenarbeit der Mitgelidstaaten, des Dialogs mit allen wichtigen Beteiligten wie nichtstaatlichen Organisationen. Institutionen, Verbände, Organisationen und Körperschaften des Gesundheitssektors sind aufgerufen, im Rahmen bestimmter, von der Kommission jährlich festgelegter Prioritäten Projekte einzureichen. Dabei wird die Kommission von einem Ausschuss unterstützt, der sich aus Vertretern aller Mitgliedstaaten zusammensetzt.
Themenübersicht
 
Rechtlicher Hintergrund
Das Gesundheitsprogramm stützt sich auf Artikel 152 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft. Es ist eine ‚Fördermaßnahme, die den Schutz und die Verbesserung der menschlichen Gesundheit zum Ziel' hat, ‚unter Ausschluss jeglicher Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten'.
Mittelausstattung 
Die Gesamtmittel für das Programm 2003-2008 betragen € 353,77 Mio.
Projekte
Im Rahmen des Gesundheitsprogramms förderfähig sind Projekte, die zu einem hohen Gesundheitsschutzniveau beitragen und einem oder mehreren der im Programm aufgeführten spezifischen Ziele entsprechen.
Antragstellung
Interessenten, die sich an dem Programm "Öffentliche Gesundheit" beteiligen möchten, stehen hierzu zwei Möglichkeiten offen: die Ausschreibungen und der Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen.  
Exekutivagentur
Die Exekutivagentur ermöglicht eine effizientere Umsetzung des Gemeinschaftsprogrammes im Bereich der öffentlichen Gesundheit.
Frühere Programme
Ziele und Maßnahmen der früheren acht Aktionsprogramme im Bereich der öffentlichen Gesundheit sind in das neue Programm eingeflossen. Sie werden als Teil der Gesamtstrategie weiter verfolgt. Daher haben sie Ende 2002 mit der Einleitung des neuen Programms das Ende ihrer eigenständigen Rolle erreicht.

 
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