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| Netz der zuständigen Behörden |  |
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Vorrangige
Aufgabe des Netzes der
zuständigen Behörden ist es,
Beratung zu einer
Implementierungsstrategie für
den Aktionsschwerpunkt Informations- und
Wissensstand in
Gesundheitsfragen des Programms im Bereich der
öffentlichen Gesundheit zu
leisten.
Dies umfasst im
Einzelnen:
- Beratung zur Implementierung
des Aktionsschwerpunkts Informations- und
Wissensstand in
Gesundheitsfragen des
Programms im Bereich der
öffentlichen Gesundheit auf
nationaler Ebene und Bemühung
um das Engagement der
Mitgliedstaaten, EWR-,
Beitritts- und
Kandidatenländer mit Blick
auf den Aufbau eines
gemeinsamen
EU-Informationssystems;
-
besondere Aufmerksamkeit für
die Bedürfnisse und
Schwierigkeiten von
Beitritts- und
Kandidatenländern im Hinblick
auf deren
Gesundheitsinformationssysteme
und ihre Beteiligung am
AktionsschwerpunktInformations- und
Wissensstand in
Gesundheitsfragen;
-
Beratung bei der Erstellung
der Jahresarbeitsprogramme
für den Aktionsschwerpunkt Informations- und
Wissensstand in
Gesundheitsfragen;
-
Hilfestellung bei der
Prioritätensetzung für
Auswahl, Erhebung und
Validierung von
Gesundheitsindikatoren;
-
Beratung zur Art der Daten
und Informationen, die von
den Strukturen und/oder
Behörden zu erheben und zu
übermitteln sind, sowie zur
Art der Übermittlung;
-
Beitrag zur Entwicklung von
Methoden zur Anpassung
nationaler Daten an die
europäischen Standards, die
einen Vergleich zwischen den
verschiedenen Ländern
ermöglicht, in enger
Zusammenarbeit mit dem
Statistikprogramm;
-
Beratung zur Analyse und
Beitrag zur Berichterstattung
über Gesundheitsfragen auf
EU-Ebene, einschließlich
Validierung;
-
Berücksichtigung der
wichtigsten Abschlussberichte
der Projekte und anderer
Berichte über die öffentliche
Gesundheit zwecks Beitrag zur
europaweiten Verbreitung der
Ergebnisse;
- Überprüfung der Ergebnisse
der Arbeitsgruppen.
Dieses Netz wird für
die Laufzeit des
Aktionsprogramms im Bereich
der öffentlichen Gesundheit
2003-2008 errichtet. Mit
Blick auf die Entwicklung
eines Europäischen
Gesundheitsinformations- und
Wissenssystems soll es die
zuständigen Behörden aller
Mitgliedstaaten, EWR-Länder,
Beitritts- und
Kandidatenländer
zusammenführen.
Auch nehmen
Sachverständige von
europäischen und
internationalen Einrichtungen
teil, die auf dem Gebiet der
Gesundheitsinformation tätig
sind, wie z. B. WHO/OECD,
Europarat und ILO. EUROSTAT
wird ebenfalls mitwirken, um
die Kohärenz mit dem
Europäischen Statistiksystem
sicherzustellen.
Weitere Einzelheiten
sind dem
Mandatsentwurf
(November 2003
(94
KB) zu
entnehmen.
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