Die Kosmetikrichtlinie ist eine Rahmenrichtlinie der Gesetzgebung der
Europäischen Kommission, die die Herstellung und das In-Verkehrbringen
kosmetischer Produkte regelt.
Sie soll gewährleisten, dass von Kosmetika bei normalem oder vorhersehbarem
Verbrauch keine schädigende Wirkung ausgeht. Sie wurde von der Europäischen
Union im Jahr 1976 verabschiedet und seitdem sieben Mal erheblich
überarbeitet.