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von Xavier Prats Monné, Generaldirektor der GD Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Europäische Kommission

von Xavier Prats Monné, Generaldirektor der GD Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Europäische Kommission

Das wichtigste Ziel der Richtlinie über die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung besteht darin, allen EU-Bürgerinnen und -Bürgern Zugang zu hochwertigen Gesundheitsdienstleistungen für ihre speziellen Bedürfnisse zu verschaffen. Ob nun eine zweite Meinung in einem anderen Mitgliedstaat eingeholt werden oder ein Kind mit einer seltenen Krankheit zu einem Spezialisten am anderen Ende der EU gebracht werden soll – die Patienten brauchen die Gewissheit, dass sie bestmöglich versorgt werden und nicht auf den Kosten sitzen bleiben.

In einem Eurobarometer neueren Datums wurde eine der wichtigsten Herausforderungen bestätigt: Die Patienten müssen über ihre Möglichkeiten und über die Verfahren informiert werden, mit denen sie die grenzüberschreitenden Möglichkeiten medizinischer Versorgung optimal nutzen können. Derzeit wissen jedoch weniger als zehn Prozent der Europäerinnen und Europäer, wo sie diese Informationen finden können, und ein Fünftel von ihnen fühlt sich nicht ausreichend über die Rechte in Bezug auf grenzüberschreitende medizinische Behandlungen informiert.

Es sind wichtige Fragen zu beantworten, wenn man sich im Ausland medizinisch behandeln lässt: Ist eine Überweisung erforderlich, muss vorab eine Genehmigung eingeholt werden, bekommen die Patienten einen Teil der Kosten zurückerstattet, können sie zu Hause oder im Ausland eine Nachbehandlung erhalten, sind Vorsorgemaßnahmen gedeckt, sind die Patienten auch dann versichert, wenn sie in einem Land arbeiten und in einem anderen leben?

Wir freuen uns, dass ein wichtiger Meilenstein erreicht ist: Alle EU-Mitgliedsländer verfügen nunmehr über mindestens eine nationale Kontaktstelle, wo sich die Menschen näher über ihre Wahlmöglichkeiten und Rechte informieren und Fragen ähnlich den oben genannten stellen können. Jede dieser Kontaktstellen hat ihre eigene, mehrsprachige Website. Die Europäische Kommission hilft den Stellen, die mit der Richtlinie und den Bestimmungen zur Sozialversicherung verbundenen Fragen zu klären.

Gleichzeitig ermuntern wir die Kontaktstellen, sich zu vernetzen und Erfahrungen auszutauschen, um Transparenz zu gewährleisten und zu verhindern, dass offene und faire grenzüberschreitende medizinische Leistungen unberechtigterweise in Anspruch genommen werden. Mit der Zeit und auf Verlangen der Zivilgesellschaft können die Aufgaben der Kontaktstellen erweitert werden, um genauere Informationen zum Beispiel für Patienten mit seltenen Krankheiten auf der Suche nach der passenden Behandlung und Expertise im eigenen Land bereitzustellen oder um Kontakte mit anderen Stellen im Ausland zu erleichtern.