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Neue Initiative der EU-Kommission zu Patientenrechten bei grenzüberschreitender Gesundheitsversorgung

Die meisten Patienten finden die gewünschte Gesundheitsversorgung in ihrem Heimatland. Es kommt jedoch vor, dass die beste Versorgung im Ausland zur Verfügung steht. Bei hoch spezialisierten Behandlungen oder in Grenzregionen kann sich die nächstgelegene und am besten geeignete medizinische Versorgungseinrichtung im Ausland befinden.

Die geltenden Vorschriften für die Inanspruchnahme grenzüberschreitender Gesundheitsversorgung und für die Kostenerstattung sind nicht immer leicht zu verstehen. Deshalb hat die EU-Kommission einen Vorschlag für einen Rechtsakt erarbeitet, der verdeutlichen soll, welche Möglichkeiten einer medizinischen Versorgung im europäischen Ausland bestehen. In dem Vorschlag wird auch erläutert, wer für Qualität und Sicherheit der Behandlungen in grenzüberschreitenden Fällen zuständig ist. Schließlich soll durch ihn die Zusammenarbeit in verschiedenen Bereichen – wie zwischen Netzwerken aus Referenzzentren für spezielle Pflege – gefördert werden.

Dieser Vorschlag wird zum einen den Patienten helfen, die Gesundheitsversorgung zu bekommen, die sie brauchen; zum anderen wird er die Mitgliedstaaten dabei unterstützen, Erreichbarkeit, Qualität und finanzielle Nachhaltigkeit ihrer Gesundheitssysteme sowie das Wohlergehen ihrer Bürger auch weiterhin gewährleisten zu können.

Video: Gesundheitsversorgung ohne Grenzen



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Hintergrundinformationen:

Videos:

Offizielle Dokumente:

Hier finden Sie weitere Informationen:

- Hintergrundinformationen zum Vorschlag der Kommission

- Koordinierung der Sozialversicherungssysteme auf EU-Ebene und Geltungsbereich des Versicherungsschutzes

 

 

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