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Menschen mit Behinderungen

Menschen mit Behinderungen

In Artikel 26 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union wird anerkannt, dass Menschen mit Behinderungen das Recht haben, „von Maßnahmen zu profitieren, die ihre Unabhängigkeit, soziale und berufliche Eingliederung und Beteiligung am Gemeinschaftsleben sichern“. Menschen mit Behinderungen machen heute über 15 % der EU-Bevölkerung aus.

Sie haben dieselben Rechte wie andere Bürgerinnen und Bürger in Europa. Damit sie diese Rechte wahrnehmen können, erkennt die Europäische Union an, dass den zahlreichen Aspekten eines Lebens mit Behinderungen besondere Aufmerksamkeit zuteil werden muss. Das wichtigste Ziel sollte darin bestehen, es ihnen zu ermöglichen, die Aufgaben und die Verantwortung zu übernehmen, die sich aus der Bürgerschaft ergeben. Auch sollen sie die gleichen persönlichen Wahlmöglichkeiten sowie die Kontrolle über ihr Leben erhalten wie nicht behinderte Menschen. Maßnahmen sollten von der Notwendigkeit bestimmt sein, ihnen in gleicher Weise wie anderen Bevölkerungsgruppen Zugangsmöglichkeiten und soziale Eingliederung zu gewährleisten. Der Zugang zu Langzeitpflege und unterstützenden Dienstleistungen hat in diesem Zusammenhang hohe Priorität. Anzustreben sind: Linderung der Belastung durch die Krankheit, Ermöglichung von Habilitation und Rehabilitation, Reduzierung der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen von Behinderungen, Bekämpfung der Ungleichbehandlung im Gesundheitsbereich. Zu den wichtigsten Zielen gehören hier die Vermeidung sozialer Ausgrenzung, die Abschaffung von Hindernissen und Barrieren sowie die Erleichterung der Mobilität und Nutzung der Informationstechnologie.

Gesundheitsthemen: A–Z

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