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Auf der Webpräsenz „Bessere Rechtsetzung“ werden einschlägige Maßnahmen der Europäischen Kommission, anderer EU-Institutionen und der Mitgliedstaaten erläutert. Außerdem finden sich dort Links zu anderen Internetseiten der Kommission und der Mitgliedstaaten, auf der das Thema „Bessere Rechtsetzung“ behandelt wird.
Die Mitteilung über die „Regulatorische Eignung der EU-Vorschriften“ vom Dezember 2012 zeichnet die Fortschritte nach, die seit Vorlage der Agenda für intelligente Rechtsetzung erreicht worden sind. Daneben zeigt sie auf, wie die Ziele von EU-Rechtsvorschriften noch wirksamer und effizienter verwirklicht werden können. Die Mitteilung wird von zwei Arbeitspapieren der Kommissionsdienststellen begleitet, in denen die Ergebnisse einer Bestandsaufnahme der Konsultationspolitik der Kommission und des Aktionsprogramms zur Verringerung der Verwaltungslasten dargelegt werden.
Pressemitteilung und Memo
Die am 7. März 2013 von der Kommission angenommeneMitteilung zur Frühjahrstagung des Rates mit dem Titel „Intelligente Regulierung – Anpassung an die Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen“ (COM(2013)122)
enthält eine Bestandsaufnahme der Maßnahmen, die die Kommission seit ihrem letzten Bericht im November 2011 (COM(2011)803)ergriffen hat, um den Grundsatz „Think Small First“ (Vorfahrt für KMU) umzusetzen und die Verwaltungslast der KMU so gering wie möglich zu halten. Außerdem gibt sie einen Ausblick auf das künftige Vorgehen.
Ein ebenfalls am 7. März angenommenes Arbeitspapier (SWD(2013)60) berichtet über die Ergebnisse einer Befragung zu den zehn EU-Rechtsvorschriften, die KMU am stärksten belasten. In der Mitteilung wird ein neuer jährlicher Anzeiger vorgestellt, anhand dessen die Fortschritte im Rechtsetzungsverfahren von Vorschlägen nachverfolgt werden können, bei denen mit erheblichen Auswirkungen auf KMU zu rechnen ist. Der Anzeiger macht außerdem deutlich, wie sich die unterschiedlichen Umsetzungsmethoden der EU-Länder auf die Belastung der KMU insgesamt auswirken.
Im Laufe der Jahre hat die Europäische Union ein ausgeklügeltes Paket von Rechtsvorschriften entwickelt, das - insbesondere durch die Vollendung des Binnenmarkts - weiterhin für wirtschaftliche Entwicklung, Umweltschutz und bessere Sozialstandards sorgt. Mit den Fortschritten im Hinblick auf dieses Ziel wurde auch klar, dass die Art unserer Rechtsetzung starken Einfluss darauf ausübt, ob wir diese Ziele auf effiziente Weise erreichen.
Im Zusammenhang mit der neu aufgelegten Lissabon-Strategie mit den Schwerpunkten Wachstum und Beschäftigung hat die Kommission eine umfassende Strategie zur besseren Rechtsetzung eingeleitet, damit der EU-Rechtsrahmen unter gleichzeitiger Berücksichtigung der Sozial- und Umweltziele und der Vorteile für Bürger und Verwaltungen zu Wachstum und Beschäftigung beiträgt. Das EU-Konzept der besseren Rechtsetzung soll - im Einklang mit dem EU-Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - beitragen zur Vereinfachung und Verbesserung bestehender Rechtsvorschriften, der besseren Gestaltung neuer Vorschriften und der Stärkung ihrer Beachtung und Wirksamkeit.
Die Strategie zur besseren Rechtsetzung hat drei Stoßrichtungen:
Förderung der Ausarbeitung und der EU-weiten Anwendung von Instrumenten für eine bessere Rechtsetzung, insbesondere Vereinfachung, Verringerung der Verwaltungslasten und Folgenabschätzung
Engere Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, um sicherzustellen, dass Grundsätze der besseren Rechtsetzung von allen Regulierungsbehörden in der EU einheitlich angewandt werden
Die Broschüre "Bessere Rechtsetzung - einfach erklärt" gibt einen kurzen Überblick über die Strategie zur besseren Rechtsetzung.