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Hauptziel der
EU-Pflanzenschutzgesetzgebung ist die
Sicherheit der aus Pflanzen gewonnenen
Lebensmittel und die Erfüllung der Gesundheits-
und Qualitätsanforderungen an Nutzpflanzen in
allen Mitgliedstaaten.
Geregelt sind auch der
Handel mit Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen in
der EU und die Einfuhr aus der übrigen Welt
nach internationalen Pflanzenschutzstandards
und -auflagen.
Die EU überwacht
Vertrieb und Verwendung von
Pflanzenschutzmitteln bzw. Pestiziden und legt
Standards für die Überwachung und Kontrolle von
Pestizidrückständen fest. Sie trifft
Vorbeugungsmaßnahmen gegen die Einschleppung
und Ausbreitung von Pflanzenschädlingen in der
EU und macht Qualitätsvorgaben für den Vertrieb
von Saatgut und Vermehrungsmaterial in der
EU.
Unter das EU-Recht
fällt auch das Recht auf geistiges Eigentum bei
Pflanzensorten sowie die Erhaltung und Nutzung
genetischer Ressourcen.
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