Seit dem 18. April
2004 unterliegen GV Lebens- und Futtermittel
der
Verordnung
(EG) Nr. 1829/2003
über
gentechnisch veränderte Lebens- und
Futtermittel. Die Verordnung sieht ein
einheitliches Gemeinschaftsverfahren für die
Zulassung aller aus GVO gewonnenen Lebens-
und Futtermittel und ggf. der GVO selbst als
Lebens- oder Futtermittel sowie der Lebens-
und Futtermittel, welche GVO enthalten,
vor.
Eine Reihe von Anträgen für die Zulassung von genetisch veränderter Lebens- und Futtermittel sind gemäß dieser Verordnung eingereicht worden.
Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 über
genetisch veränderte Lebensmittel und
Futtermittel :
- Gemeinschaftsregister genetisch veränderter Lebensmittel und Futtermittel
- Zur Zulassung anstehende genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel
Bis zum 18. April 2004 unterlagen GV Lebensmittel den Rechtsvorschriften für neuartige Lebensmittel. Lebensmittel, die aus achtzehn GV-Ereignissen gewonnen wurden, haben bisher eine Zulassung erhalten (im Wesentlichen Mais und Sojaerzeugnisse, Rapsöl und Baumwollsamenöl). Es gab keine speziellen Rechtsvorschriften für GV Futtermittel, aber neun GV-Ereignisse (fünf Maissorten, drei Rapssorten und eine Sojasorte) sind bisher nach den EU-Umweltvorschriften zugelassen worden, was die Verwendung in Futtermitteln oder als Futtermittel einschließt.
Verordnung über neuartige Lebensmittel
(EG) Nr. 258/97 :
Richtlinie Nr. 2001/18/EG über die
absichtliche Freisetzung von GVOs in die
Umwelt :
-
Zugelassene genetisch veränderte
Futtermittel
Aktualisiert
am. 17-01-2006
und zur Zulassung anstehende gentechnisch veränderte Futtermittel
Aktualisiert
am. 6-02-2006