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Seit dem 18. April
2004 unterliegen GV Lebens- und Futtermittel
der
Verordnung
(EG) Nr. 1829/2003
über
gentechnisch veränderte Lebens- und
Futtermittel. Die Verordnung sieht ein
einheitliches Gemeinschaftsverfahren für die
Zulassung aller aus GVO gewonnenen Lebens-
und Futtermittel und ggf. der GVO selbst als
Lebens- oder Futtermittel sowie der Lebens-
und Futtermittel, welche GVO enthalten,
vor.
Eine Reihe von
Anträgen für die Zulassung von genetisch
veränderter Lebens- und Futtermittel sind
gemäß dieser Verordnung eingereicht
worden.
Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 über
genetisch veränderte Lebensmittel und
Futtermittel :
Bis zum 18. April
2004 unterlagen GV Lebensmittel den
Rechtsvorschriften für neuartige
Lebensmittel. Lebensmittel, die aus achtzehn
GV-Ereignissen gewonnen wurden, haben bisher
eine Zulassung erhalten (im Wesentlichen Mais
und Sojaerzeugnisse, Rapsöl und
Baumwollsamenöl). Es gab keine speziellen
Rechtsvorschriften für GV Futtermittel, aber
neun GV-Ereignisse (fünf Maissorten, drei
Rapssorten und eine Sojasorte) sind bisher
nach den EU-Umweltvorschriften zugelassen
worden, was die Verwendung in Futtermitteln
oder als Futtermittel einschließt.
Verordnung über neuartige Lebensmittel
(EG) Nr. 258/97 :
-
Zugelassene gentechnisch veränderte (GV)
Lebensmittel
Aktualisiert
am. 17-01-2006
Richtlinie Nr. 2001/18/EG über die
absichtliche Freisetzung von GVOs in die
Umwelt :
-
Zugelassene genetisch veränderte
Futtermittel
Aktualisiert
am. 17-01-2006
und zur
Zulassung anstehende gentechnisch
veränderte Futtermittel
Aktualisiert
am. 6-02-2006
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