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Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit - Einführung

Aufgabe der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EBLS) ist die unabhängige wissenschaftliche Beratung der Europäischen Kommission in allen Bereichen, die sich unmittelbar oder mittelbar auf die Lebensmittelsicherheit auswirken. Es handelt sich um eine Einrichtung mit eigener Rechtspersönlichkeit, die von den anderen EU-Organen unabhängig ist.

Die Errichtung der EBLS war eines der zentralen Anliegen des Weißbuchs der Kommission zur Lebensmittelsicherheit, das im Januar 2000 veröffentlicht wurde. Die Verordnung (EG) Nr. 178/2002, die Rechtsgrundlage der Behörde bildet, wurde am 28. Januar 2002 formal erlassen.

Die Arbeit der EBLS umfasst alle Stufen der Lebensmittelherstellung und -versorgung: von der Primärerzeugung über die Sicherheit von Futtermitteln bis hin zur Bereitstellung der Lebensmittel für die Verbraucher. Sie sammelt Informationen und analysiert neue wissenschaftliche Entwicklungen, um mögliche Risiken für die Lebensmittelkette zu ermitteln und zu bewerten. Sie kann wissenschaftliche Bewertungen in allen Bereichen durchführen, die sich unmittelbar oder mittelbar auf die Lebensmittelsicherheit auswirken, einschließlich Tiergesundheit, Tierschutz und Pflanzengesundheit.

Ferner erstellt die EBLS wissenschaftliche Gutachten zu anderen Erzeugnissen als Lebensmitteln und Futtermitteln, die sich auf GVO beziehen, sowie zu Fragen der menschlichen Ernährung im Zusammenhang mit dem Gemeinschaftsrecht. Sie kann direkt mit der Öffentlichkeit über alle Fragen innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs kommunizieren.
Die vorliegende Website umfasst auch Archivmaterial zu fünf Ausschüssen, deren Aufgaben der EBLS im Mai 2003 übertragen wurden:

All diese Ausschüsse wurden durch den Beschluss 97/579/EG der Kommission. eingesetzt. Der Wissenschaftliche Lenkungsausschuss wurde zur selben Zeit aufgelöst, und dessen Aufgaben im Zusammenhang mit der Erstellung wissenschaftlicher Gutachten über BSE/TSE wurden ebenfalls der EBLS übertragen. Weitere Informationen zu diesen Ausschüssen finden Sie hier.

Aufruf zur Interessenbekundung für die Mitgliedschaft im Verwaltungsrat der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit Teilweise Erneuerung des Verwaltungsrates der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit

Die Kommission hat am 3. Februar 2006 die Liste mit 14 Namen angenommen, auf deren Grundlage der Rat sieben Mitglieder des Verwaltungsrats der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ernennen wird.