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Aufgabe der
Europäischen
Behörde für Lebensmittelsicherheit (EBLS)
ist die unabhängige wissenschaftliche Beratung
der Europäischen Kommission in allen Bereichen,
die sich unmittelbar oder mittelbar auf die
Lebensmittelsicherheit auswirken. Es handelt
sich um eine Einrichtung mit eigener
Rechtspersönlichkeit, die von den anderen
EU-Organen unabhängig ist.
Die Errichtung der
EBLS war eines der zentralen Anliegen des
Weißbuchs
der Kommission zur Lebensmittelsicherheit,
das im Januar 2000 veröffentlicht wurde. Die
Verordnung (EG)
Nr. 178/2002, die Rechtsgrundlage der
Behörde bildet, wurde am 28. Januar 2002 formal
erlassen.
Die Arbeit der EBLS
umfasst alle Stufen der Lebensmittelherstellung
und -versorgung: von der Primärerzeugung über
die Sicherheit von Futtermitteln bis hin zur
Bereitstellung der Lebensmittel für die
Verbraucher. Sie sammelt Informationen und
analysiert neue wissenschaftliche
Entwicklungen, um mögliche Risiken für die
Lebensmittelkette zu ermitteln und zu bewerten.
Sie kann wissenschaftliche Bewertungen in allen
Bereichen durchführen, die sich unmittelbar
oder mittelbar auf die Lebensmittelsicherheit
auswirken, einschließlich Tiergesundheit,
Tierschutz und Pflanzengesundheit.
Ferner erstellt die
EBLS wissenschaftliche Gutachten zu anderen
Erzeugnissen als Lebensmitteln und
Futtermitteln, die sich auf GVO beziehen, sowie
zu Fragen der menschlichen Ernährung im
Zusammenhang mit dem Gemeinschaftsrecht. Sie
kann direkt mit der Öffentlichkeit über alle
Fragen innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs
kommunizieren.
Die vorliegende Website umfasst auch
Archivmaterial zu fünf Ausschüssen, deren
Aufgaben der EBLS im Mai 2003 übertragen
wurden:
All diese Ausschüsse
wurden durch den
Beschluss
97/579/EG der Kommission. eingesetzt. Der
Wissenschaftliche Lenkungsausschuss wurde zur
selben Zeit aufgelöst, und dessen Aufgaben im
Zusammenhang mit der Erstellung
wissenschaftlicher Gutachten über BSE/TSE
wurden ebenfalls der EBLS übertragen. Weitere
Informationen zu diesen Ausschüssen finden Sie
hier.
Aufruf zur Interessenbekundung
für die Mitgliedschaft im Verwaltungsrat der
Europäischen Behörde für
Lebensmittelsicherheit Teilweise Erneuerung
des Verwaltungsrates der Europäischen Behörde
für Lebensmittelsicherheit
Die Kommission hat am
3. Februar 2006 die
Liste mit 14 Namen
angenommen, auf deren Grundlage der Rat sieben
Mitglieder des Verwaltungsrats der Europäischen
Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)
ernennen wird.
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