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Brauchbare Ergebnisse
in der Tierproduktion hängen weitgehend von der
Verwendung von Nutztieren mit hoher genetischer
Qualität ab. Die
Tierzuchtvorschriften
der Gemeinschaft haben die Förderung des freien
Handels mit Zuchttieren und ihres genetischen
Materials unter Berücksichtigung der
Nachhaltigkeit von Zuchtprogrammen und der
Erhaltung genetischer Ressourcen zum Ziel.
Die
Rechtsvorschriften sollen grundsätzlich
sicherstellen:
- den freien Handel
mit Zuchttieren und ihrem genetischen
Material
- den Rechtsanspruch
auf Eintragung in ein Zuchtbuch der selben
Rasse.
Dies wird erreicht
durch Harmonisierung .
- bei der Anerkennung
von Züchtervereinigungen
- bei der Eintragung
in Zuchtbücher
- bei den
Zuchtbescheinigungen
- bei
Leistungsprüfungen und
Zuchtwertschätzung
- bei der Zulassung
zur Zucht.
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