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Überarbeitung der Richtlinie 93/119/EG des Rates vom 22. Dezember 1993 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Schlachtung oder Tötung

Hintergrund

Um Fleisch zu erzeugen oder aus anderen Gründen im Rahmen der Nutzviehhaltung müssen Tiere getötet werden. Zum Schutz der Tiere zielen die Vorschriften der EU darauf ab, den Tieren bei der Tötung unnötige Leiden und Schmerzen weitestgehend zu ersparen. In der Directive 93/119/EC heißt es, dass die Tiere beim Schlachten und Töten von vermeidbaren Aufregungen, Schmerzen und Leiden verschont bleiben müssen, und zwar innerhalb und außerhalb der Schlachthöfe.

Da Wissenschaft und Technik in diesem Bereich große Fortschritte gemacht haben, muss die Richtlinie jedoch angepasst werden. In den Jahren 2004 und 2006 hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zwei Stellungnahmen über Tötungs- und Betäubungsmethoden verabschiedet:

Parallel dazu hat sich die Gemeinschaft dafür eingesetzt, der Tierschutzpolitik der EU auf internationaler Ebene mehr Akzeptanz zu verschaffen. Dies führte im Jahre 2005 zur Annahme verschiedener Tierschutzleitlinien durch die Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE). Die OIE verabschiedete vor allem Leitlinien über Betäubung und Tötung sowie auch über Tötung zur Seuchenbekämpfung.

Seit der Annahme des Aktionsplans der Gemeinschaft für den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren 2006-2010 wird die Überarbeitung der Richtlinie 93/119/EG der erste Legislativvorschlag der Kommission sein.

Diese neue Vorschrift wird somit voraussichtlich den Aktionsplan widerspiegeln, der vom Europäischen Parlament große Unterstützung erfahren hat.

Views of the Humane Slaughter Associationpdf