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Um Fleisch zu erzeugen oder aus anderen Gründen im Rahmen der Nutzviehhaltung müssen
Tiere getötet werden. Zum Schutz der Tiere zielen die
Vorschriften der EU darauf ab, den Tieren bei der Tötung unnötige Leiden und Schmerzen weitestgehend zu ersparen.
In der Directive 93/119/EC heißt es,
dass die Tiere beim Schlachten und Töten von vermeidbaren Aufregungen, Schmerzen und Leiden verschont bleiben müssen,
und zwar innerhalb und außerhalb der Schlachthöfe.
Da Wissenschaft und Technik in diesem Bereich große Fortschritte gemacht haben, muss die Richtlinie jedoch angepasst werden.
In den Jahren 2004 und 2006 hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zwei Stellungnahmen über Tötungs- und Betäubungsmethoden verabschiedet:
- In der Stellungnahme von 2004
geht es um Pferde, Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Geflügel und Zuchtfische.
- In der Stellungnahme von 2006
geht es um gezüchtete Hirsche, Ziegen, Kaninchen, Straußen, Enten, Gänse und Wachteln.
Parallel dazu hat sich die Gemeinschaft dafür eingesetzt, der Tierschutzpolitik der EU auf internationaler Ebene mehr Akzeptanz zu
verschaffen. Dies führte im Jahre 2005 zur Annahme verschiedener Tierschutzleitlinien durch die Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE). Die
OIE verabschiedete vor allem Leitlinien
über Betäubung und Tötung sowie auch über Tötung zur Seuchenbekämpfung.
Seit der Annahme des Aktionsplans der Gemeinschaft für den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren 2006-2010
wird die Überarbeitung der Richtlinie 93/119/EG der erste Legislativvorschlag der Kommission sein.
Diese neue Vorschrift wird somit voraussichtlich den Aktionsplan widerspiegeln, der vom Europäischen Parlament große Unterstützung erfahren hat.
Views of the Humane Slaughter Association
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