Für die Europäische Kommission beginnt der Tierschutz mit der Anerkennung des Tieres als fühlendes Wesen. Ganz allgemein zielen die gemeinschaftsrechtlichen Tierschutzvorschriften darauf ab, Tieren unnötige Schmerzen und Leiden zu ersparen; Eigentümer von Tieren und Tierhalter sind verpflichtet, im Interesse des Wohlbefindens der Tiere bestimmte Mindestanforderungen zu erfüllen.
Bei der Festlegung und Durchführung der Politik der Union in den Bereichen Landwirtschaft, Fischerei, Verkehr, Binnenmarkt, Forschung, technologische Entwicklung und Raumfahrt tragen die Union und die Mitgliedstaaten den Erfordernissen des Wohlergehens der Tiere als fühlende Wesen in vollem Umfang Rechnung; sie berücksichtigen hierbei die Rechts- und Verwaltungsvorschriften und die Gepflogenheiten der Mitgliedstaaten insbesondere in Bezug auf religiöse Riten, kulturelle Traditionen und das regionale Erbe. - Artikel 13 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Für die neuesten Aktivitäten im Tierschutzbereich bitte klicken Sie auf folgenden Link: FAO Gateway to farm animal welfare
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Die Generaldirektion Umwelt ist zuständig für den Schutz von Wildtieren und Tieren, die zu Versuchs- und Forschungszwecken verwendet werden.
Zu den Aufgaben der Generaldirektion Unternehmen gehört u.a. die Rechtsetzung im Bereich Kosmetika, die auch das Testen kosmetischer Mittel im Tierversuch betrifft.
Die Generaldirektion Forschung hat im April 2002 ein " Seminar zu der EU-Forschung über den Schutz von landwirtschaftlichen Nutztieren veranstaltet".
FACTSHEET: Animal welfare: How to make an informed choice
Updated 12-01-2010
FACTSHEET: Animal welfare - Ensuring the humane and responsible treatment of farmed animals
(March 2007)
Updated 04-06-2007
Ergebnisse einer
EU-25 EUROBAROMETER
Untersuchung
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(28Mb)
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(8Mb)
(
Vol.A
-
) (
Vol.B
-
) über die
Einstellung der Verbraucher zum Tierschutz
landwirtschaftlicher Nutztiere.
Updated :
13-12-2005

