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Für die Europäische
Kommission beginnt der Tierschutz mit der
Anerkennung des Tieres als fühlendes Wesen.
Ganz allgemein zielen die
gemeinschaftsrechtlichen Tierschutzvorschriften
darauf ab, Tieren unnötige Schmerzen und Leiden
zu ersparen; Eigentümer von Tieren und
Tierhalter sind verpflichtet, im Interesse des
Wohlbefindens der Tiere bestimmte
Mindestanforderungen zu erfüllen.
Bei der Festlegung und Durchführung der Politik der Union in den Bereichen Landwirtschaft, Fischerei, Verkehr, Binnenmarkt, Forschung, technologische Entwicklung und Raumfahrt tragen die Union und die Mitgliedstaaten den Erfordernissen des Wohlergehens der Tiere als fühlende Wesen in vollem Umfang Rechnung; sie berücksichtigen hierbei die Rechts- und Verwaltungsvorschriften und die Gepflogenheiten der Mitgliedstaaten insbesondere in Bezug auf religiöse Riten, kulturelle Traditionen und das regionale Erbe. - Artikel 13 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Für die neuesten Aktivitäten im Tierschutzbereich bitte klicken Sie auf folgenden Link: FAO Gateway to farm animal welfare
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Gesetzgebung :
Contact :
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Animal Welfare video
Die Generaldirektion
Umwelt
ist zuständig für den
Schutz
von Wildtieren und Tieren, die zu Versuchs- und
Forschungszwecken verwendet werden.
Zu den Aufgaben der
Generaldirektion
Unternehmen
gehört u.a. die Rechtsetzung im Bereich
Kosmetika, die auch das Testen kosmetischer
Mittel im Tierversuch betrifft.
Die Generaldirektion
Forschung
hat im April 2002 ein "
Seminar
zu der EU-Forschung über den Schutz von
landwirtschaftlichen Nutztieren
veranstaltet".
FACTSHEET: Animal welfare: How to make an informed choice
Updated 12-01-2010
FACTSHEET: Animal welfare - Ensuring the humane and responsible treatment of farmed animals
(March 2007) Updated 04-06-2007
Ergebnisse einer
EU-25 EUROBAROMETER
Untersuchung
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(28Mb)
-
(8Mb)
(
Vol.A
-
) (
Vol.B
-
) über die
Einstellung der Verbraucher zum Tierschutz
landwirtschaftlicher Nutztiere.
Updated :
13-12-2005
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