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Die ersten gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften zum Wohlbefinden landwirtschaftlicher Nutztiere wurden bereits 1974 verabschiedet und bauen auf der Achtung fünf grundlegender Freiheiten auf (der Freiheit von Unbehagen, von Hunger und Durst, von Angst und Leiden, von Schmerz, Verletzung und Krankheit sowie der Freiheit zum Ausleben normaler Verhaltensweisen).
Seitdem der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union 2009 in Kraft getreten ist werden Tiere als fühlende Wesen definiert und müssen im Entscheidungsprozess der EU berücksichtigt werden.
Im Jahre 2006 wurde ein Aktionsplan der Gemeinschaft für den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren verabschiedet um somit sicher zu stellen, dass die Tierschutzpolitik auf lange Dauer in den Strategien der EU berücksichtigt wird.
Aktionsplan der Gemeinschaft 2006-2010
Der Aktionsplan der Gemeinschaft für den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren wurde am 23. Januar 2006 verabschiedet und ist Zeichen hierfür, dass die Kommission ihrer gegenüber EU-Bürgern, Interessengruppen, Europäischem Parlament und Rat eingegangenen Verpflichtung nachgekommen ist, ihre für den betreffenden Zeitraum geplante Tierschutzinitiativen darzulegen. Die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat:
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat
über einen Aktionsplan der Gemeinschaft für den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren 2006–2010
Arbeitsdokument der Kommission
über einen Aktionsplan der Gemeinschaft für den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren (2006–2010) – strategische Grundlage für die vorgeschlagenen Aktionen
Arbeitsdokument der Kommission Folgenabschätzung eines Aktionsplans der Gemeinschaft für den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren 2006–2010
Bericht des Europäischen Parlament über Tierschutz
Evaluation der Europäischen Tierschutzpolitik (EUPAW)
Im November 2009 hat die Kommission eine externe Beratungsfirma beauftragt die Europäische Tierschutzpolitik (EUPAW) bezüglich landwirtschaftlicher Nutztiere, Versuchstiere, Haustiere und Wildtiere die in Gefangenschaft gehalten werden oder von Menschen gehandhabt werden zu untersuchen. Die Evaluation wurde im Dezember 2010 abgeschlossen und wird als Basis für den zukünftigen EU Aktionsplan (von nun an Strategie genannt) dienen.
Für Resultate und Hintergrundinformationen zur Evaluation die von der Beratungsfirma durchgeführt bitte besuchen Sie folgenden Internetadresse: www.eupaw.eu
Vorbereitung der zweiten EU Tierschutzstrategie 2011-2015
Die seit Januar 2011von der Kommission vorbereitete zweite Europäische Tierschutzstrategie (2011-2015) wird voraussichtlich im Dezember 2011 verabschiedet.
Die Kommission hat zwei Veranstaltungen organisiert, in denen zunächst den Mitgliedstaaten (am 17.1.2011) und danach den Interessenvertretern (am 31.1.2011) die Resultate der von einer externen Beratungsfirma durchgeführten Evaluation zur europäischen Tierschutzpolitik und mögliche Optionen für die Zukunft vorgestellt wurden.
Für die möglichen Politikoptionen für die zukünftige Strategie bitte öffnen Sie folgende Präsentation (für Interessenvertreter):
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