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FRAGEN UND ANTWORTEN GEHEN AN
EU-TIERPASS
1.
Ich lebe in der EU. Wo erhalte ich den
Heimtierpass?
Sie erhalten ihn bei
einem Tierarzt Ihres Heimatlandes. Die
nationalen Behörden jedes EU-Landes stellen die
Pässe an die Tierärzte aus. Beachten Sie bitte,
dass Heimtierpässe nicht von der Europäischen
Kommission ausgestellt werden.
2.
Für welche Tiere gilt der Pass?
Die neue EU-Regelung
gilt für Katzen, Hunde und Frettchen. Für
andere Tiere gibt es noch keine einheitlichen
EU-Bestimmungen, deshalb gelten die
innerstaatlichen Rechtsvorschriften.
3.
Wie wird der Heimtierpass gehandhabt?
Für die Mitnahme von Heimtieren in alle EU-Mitgliedstaaten ist eine gültige Tollwut-Impfung die einzige Voraussetzung für grenzüberschreitende Reisen. Suchen Sie einfach Ihren Tierarzt auf, der Ihr Heimtier impfen und die entsprechenden Daten in den Heimtierpass eintragen wird.
Um eine eindeutige Verbindung zum Tierpass zu gewährleisten müssen Heimtiere durch einen elektronischen Transponder gekennzeichnet werden oder eine deutlich lesbare, vor dem 3. Juli 2011 angebrachte Tätowierung aufweisen.
Junge Heimtieren, die noch nicht geimpft werden können, dürfen ohne Impfung über die Bedingungen von jedem EU-Mitgliedstaat festgelegt reisen
Der EU-Heimtierpass ist für die gesamte Lebenszeit des Tieres bestimmt. Bevor der Heimtierbesitzer das Tier auf Reisen mitnimmt, muss er sich versichern, dass die Tollwut-Impfung im Pass noch gültig ist. Sollte dies nicht der Fall sein, muss sie aufgefrischt werden. Es kann sein, dass einige Mitgliedstaaten zur Erleichterung tierärztlicher Untersuchungen zusätzliche Angaben, wie zum Beispiel andere Impfungen und die Krankengeschichte des Tieres, in den Pass aufnehmen. Diese zusätzlichen Informationen sind jedoch nach EU-Recht nicht vorgeschrieben.
Mit dem EU-Heimtierpass werden tierärztliche Untersuchungen erleichtert, und er wird reisenden Tierbesitzern das Leben leichter machen, da es nur mehr eine einzige, für alle EU-Länder geltende Regelung geben wird.
4.
Ich reise aus einem Nicht-EU-Land in einen
EU-Mitgliedstaat. Kann ich den Heimtierpass
verwenden?
Nein, der
Heimtierpass wird grundsätzlich nur für
Heimtiere verwendet, die zwischen
Mitgliedstaaten der Europäischen Union hin- und
herreisen. Sie können den Heimtierpass jedoch
auch verwenden, wenn Sie in eines der
Nachbarländer, dessen Tollwutstatus dem der EU
entspricht, reisen bzw. aus diesem ausreisen.
Zu diesen Ländern gehören: Andorra, Kroatien, Island,
Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino,
die Schweiz und der Vatikanstaat.
Reisen Heimtiere aus
einem anderen Land in die EU ein, gibt es zwei
Möglichkeiten :
- Entweder: Sie kommen
aus einem Land mit in Bezug auf Tollwut
zufrieden stellender Tiergesundheitslage
*
(genauere Informationen zur Liste dieser
Länder finden Sie
hier); In diesem
Fall können Sie die Veterinärbescheinigung
verwenden, die Sie auf der folgenden
website unter
"Document" finden. Ihr Tierarzt muss die
Veterinärbescheinigung entweder auf Englisch
ausfüllen oder in der Sprache des Landes, in
das Sie reisen. Sollte Ihr Tierarzt nicht
über diese Veterinärbescheinigung verfügen,
so können Sie diese auf der oben genannten
Website als Word-Dokument in der Sprache des
EU-Landes, in das Sie reisen,
herunterladen
-
- Oder: Sie kommen aus
einem Land, das sich nicht unter den in der
Fußnote angeführten Ländern befindet, was
heißt, dass Tollwut in der Haustierpopulation
Ihres Landes möglicherweise endemisch ist. In
diesem Fall muss Ihr Heimtier drei Monate vor
Verbringung in einen EU-Mitgliedstaat geimpft
und einem Test unterzogen werden.
-
- Schließlich wird ein
Tier aus einem Mitgliedsstaat, das sich
zeitweilig in einem Drittland aufhielt,
selbstverständlich auf das Territorium der EU
zurückkommen können, wenn es seinen Pass mit
sich führt. Dies gilt ungeachtet der Tatsache
dass das Tier den Vorschriften entsprechen
muss, die für die Einfuhr aus demjenigen Land
gelten, wo es sich befindet.
5.
Ich lebe in einem nicht auf dem Kontinent
gelegenen EU-Gebiet wie Martinique oder den
Kanarischen Inseln. Kann ich den Heimtierpass
verwenden?
Ja, Sie können den
Heimtierpass verwenden, wenn Sie in eines der
folgenden Gebiete reisen bzw. aus diesem
ausreisen :
- Grönland und die
Färöer (dänischer Heimtierpass);
- Französisch-Guyana,
Guadeloupe, Martinique, Réunion
(französischer Heimtierpass);
- Kanarische Inseln
(spanischer Heimtierpass);
- Azoren und Madeira
(portugiesischer Heimtierpass);
- Gibraltar
(spezieller Heimtierpass für Gibraltar, nicht
Heimtierpass des Vereinigten
Königreichs).
6.
Ich bin kein EU-Bürger, werde jedoch mit
meinem Heimtier mehrere Jahre in der EU leben.
Kann ich für diese Zeit einen Heimtierpass für
die Verwendung innerhalb der EU
erhalten?
Ja. Wenden Sie sich
an einen Tierarzt in einem beliebigen
EU-Mitgliedstaat, damit dieser Ihrem Tier die
erforderliche Impfung verabreicht und den
Heimtierpass ausstellt.
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