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Verbringung von Heimtieren (Hunden, Katzen und Frettchen) - Verbringung zu anderen als Handelszwecken aus Drittländern

BEDINGUNGEN

Um das Tollwutrisiko zu verringern, verschärft die Verordnung Nr. 998/2003 pdf die Regelungen, welche auf Katzen, Hunde und Frettchen Anwendung finden, die aus Drittländern in die EU eingeführt werden.

Heimtiere, die in das Gebiet der Gemeinschaft aus einem Drittland, ausser Andorra, Croatia, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Schweiz und dem Staat der Vatikanstadt, eingeführt werden, werden von den zuständigen Behörden einer Dokumentenkontrolle und einer Identitätsfeststellung an Grenzübergangsstellen für Personen unterzogen.

ACHTUNG: Wenn es mehr als 5 Tiere sind finden die für Verbringungen zu Handelszwecken geltenden Anforderungen und Kontrollen Anwendung (siehe die entsprechende Seiten im Menü).

Die für die Verbringung zwischen Mitgliedstaaten festgelegten Regeln gelten ebenfalls für folgende europäische Länder, die nicht Mitglied der EU sind :

Andere Drittländer als Andorra, Croatia, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, die Schweiz und der Vatikan gehören zu einer der beiden folgenden Kategorien :

(1)   DRITTSTAATEN MIT EINER GÜNSTIGEN TOLLWUTSITUATION

Länder mit einer günstigen Tollwutsituation sind in Teil C des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 998/2003 pdf gelistet.

Einfuhr in andere Mitgliedstaaten als Finnland, das Vereinigte Königreich, Malta, Irland und Schweden :

Eine gültige Tollwutimpfung ist einzige Bedingung bezüglich Tollwut.

Unter bestimmten Bedingungen (zu definieren bei den Nationalbehörden) können Mitgliedstaaten die Einreise eines Tieres, das jünger als drei Monate ist, gestatten.

Einfuhr in Finnland, das Vereinigte Königreich, Malta, Irland und Schweden :

Bis zum 31 Dezember 2011 gelten für die Einfuhr von Katzen und Hunden nach Finnland, Irland, Malta, Schweden oder in das Vereinigte Königreich die jeweiligen einzelstaatlichen Regelungen. Zusätzlich zur Impfung ist vor dem Antritt der Reise mit dem Heimtier nach Malta, Irland, Schweden und in das Vereinigte Königreich von einem zugelassenen Labor eine Titrierung von Antikörpern (ein Test, mit dem die Wirksamkeit der Impfung nachgewiesen werden kann) vorzunehmen.

Weiterhin ist eine Behandlung gegen Bandwürmer (Echinokokkose) erforderlich für die Einfuhr nach Finnland, Malta, Irland, Schweden und in das Vereinigte Königreich . Eine Behandlung gegen Zecken muss für die Einfuhr nach Irland, Malta und in das Vereinigte Königreich durchgeführt.

Einzelheiten zu diesen Punkten finden Sie auf der Website des jeweiligen Landes :

Ab dem 1. Januar 2012

Einreise in alle Mitgliedstaaten:
Eine gültige Tollwutimpfung ist einzige Bedingung bezüglich Tollwut.

Einreise in das Vereinigte Königreich, Finnland, Malta und Irland:
Hunde sind gegen die Parasiten (Echinococcus) gemäß Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1152/2011 der Kommission BG CS DA EL EN ES ET FI FR HU IT LT LV MT NL PL PT RO SK SL SV pdf zu behandeln, folgendermaßen:

  • Die Behandlung ist frühestens 120 Stunden und spätestens 24 Stunden vor dem Zeitpunkt ihres geplanten Eingangs in das Vereinigte Königreich, Finnland, Malta oder Irland von einem Tierarzt vorzunehmen;
  • Die Behandlung ist zu bescheinigen von dem Tierarzt, der die Behandlung durchführt, in der entsprechenden Rubrik des Heimtierpasses.

(2)  ANDERE DRITTSTAATEN

Staaten mit einer ungünstigen Situation oder Staaten, für die kein Antrag auf Aufnahme in die Liste bei der Kommission eingereicht worden ist, sind nicht in Teil C von Anhang C der Verordnung (EG) Nr. 998/2003 gelistet. Um in die Liste aufgenommen zu werden, muss ein Drittstaat seinen Tollwutstatus sowie weiterhin darlegen, dass er bestimmte Bedingungen hinsichtlich Meldung, Überwachungssystem, Veterinärdiensten, Verhütung und Kontrolle von Tollwut und der Regulierung von Impfstoffen erfüllt (siehe Artikel 10 der Verordnung 998/2003).

Einfuhr in andere Mitgliedstaaten als Finnland, das Vereinigte Königreich, Malta, Irland und Schweden :

Für die Einfuhr sind eine Impfung sowie ein zusätzlicher Test anhand einer Blutprobe, die drei Monate vor der Verbringung von einem zugelassenen Labor zu entnehmen ist, erforderlich.

N.B. Der Test braucht bei einem Heimtier, bei dem die Impfungen in regelmäßigen, gemäß den Empfehlungen des Impfstoffherstellers, vorgesehenen Zeitabständen wieder aufgefrischt wird, nicht wiederholt zu werden.
Die Frist von drei Monaten gilt nicht im Fall der Wiedereinführung eines Heimtiers, aus dessen Ausweis hervorgeht, dass der Test mit positivem Ergebnis durchgeführt worden ist, bevor dieses Tier das Gebiet der Union verlassen hat.

Einfuhr in Finnland, das Vereinigte Königreich, Malta, Irland und Schweden :

Zusätzlich zu Tollwutimpfung und test ist eine Behandlung gegen Bandwürmer (Echinokokkose) erforderlich für die Einfuhr nach Finnland

Im Prinzip gilt die Quarantänepflicht für die Einfuhr nach Malta, Irland, Schweden und in das Vereinigte Königreich, im Einzelfall gelten jedoch wiederum die einzelstaatlichen Regelungen (siehe Website des jeweiligen Landes)

Ab dem 1. Januar 2012

Einreise in alle Mitgliedstaaten:
Für die Einfuhr sind eine Impfung sowie ein zusätzlicher Test anhand einer Blutprobe, die drei Monate vor der Verbringung von einem zugelassenen Labor zu entnehmen ist, erforderlich.

N.B. Der Test braucht bei einem Heimtier, bei dem die Impfungen in regelmäßigen, gemäß den Empfehlungen des Impfstoffherstellers, vorgesehenen Zeitabständen wieder aufgefrischt wird, nicht wiederholt zu werden.
Die Frist von drei Monaten gilt nicht im Fall der Wiedereinführung eines Heimtiers, aus dessen Ausweis hervorgeht, dass der Test mit positivem Ergebnis durchgeführt worden ist, bevor dieses Tier das Gebiet der Union verlassen hat.

Einreise in das Vereinigte Königreich, Finnland, Malta und Irland:
Hunde sind gegen die Parasiten (Echinococcus) gemäß Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1152/2011 der Kommission BG CS DA EL EN ES ET FI FR HU IT LT LV MT NL PL PT RO SK SL SV pdf zu behandeln, folgendermaßen:

  • Die Behandlung ist frühestens 120 Stunden und spätestens 24 Stunden vor dem Zeitpunkt ihres geplanten Eingangs in das Vereinigte Königreich, Finnland, Malta oder Irland von einem Tierarzt vorzunehmen;
  • Die Behandlung ist zu bescheinigen von dem Tierarzt, der die Behandlung durchführt, in der entsprechenden Rubrik des Heimtierpasses.

DOKUMENT

Liechtenstein, San Marino und Switzerland haben die Kommission informiert, dass das in Anhang I der Entscheidung der Kommission 2003/803/EG beschriebene Passmodell engeführt wurde.

Eine Gesundheitsbescheinigung für die Verbringung von Heimtieren (Hunden, Katzen und Frettchen) aus Drittländern zu anderen als Handelszwecken wurde mittels der Entscheidung 2004/824/EG pdf angenommen. Diese Bescheinigung ist am 3 Juli 2004 in Kraft getreten.

Die Formulare in den jeweiligen Sprachen können hier word heruntergeladen werden (siehe Erläuterungen am Ende der Bescheinigung).

Die Bescheinigungen können auch in pdf Format heruntergeladen werden: word

Die Gesundheitsbescheinigung ist in der Sprache des Einfuhrmitgliedstaats auf ein einzelnes Blatt Papier zu drucken und entweder in der Sprache des Einfuhrmitgliedstaats oder in Englisch in Blockschrift auszufüllen.

Der Gesundheitsbescheinigung müssen alle erforderlichen Dokumente bzw. Kopien dieser Dokumente beiliegen, u.a. die Einzelheiten der Impfung und das Ergebnis des serologischen Tests. Diese Dokumente müssen Angaben zur Kennzeichnung des betreffenden Tiers enthalten.

Die Gesundheitsbescheinigung gilt für die Verbringung ab dem Ausstellungsdatum vier Montate lang bzw. bis zum Ablaufdatum der Impfung, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt.

Ab dem 1. Januar 2012 ist die Gesundheitsbescheinigung gemäß den Mustern im Anhang der Entscheidung 2004/824/EG durch die Gesundheitsbescheinigung gemäß den Mustern im Anhang I order II der Entscheidung 2011/784/EU ersetzt. Bis zum 30. Juni 2012 können Tiere eine Gesundheitsbescheinigung mitführen, die spätestens am 29. Februar 2012 gemäß den Mustern im Anhang der Entscheidung 2004/824/EG ausgestellt worden ist.

Die Formulare in den jeweiligen Sprachen können hier word (siehe Erläuterungen am Ende der Bescheinigung).

Die Bescheinigungen können auch in pdf Format heruntergeladen werden: word

KENNZEICHNUNG

Das Tier ist durch ein elektronisches Kennzeichen (Transponder) oder eine deutlich lesbare vor dem 3. Juli 2011 angebrachte Tätowierung kennzeichnen, die den in der Gesundheitsbescheinigung vermerkten alphanumerischen Kode vollständig wiedergeben.