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  Verbringung von Heimtieren (Hunden, Katzen und Frettchen) - Einleitungslide
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Für die Verbringung von Hunden, Katzen und Frettchen sowohl zwischen den Mitgliedstaaten als auch aus Drittländern in die EU gelten die folgenden Regelungen:

  • Verordnung (EG) nr. 998/2003 pdf des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 über die Veterinärbedingungen für die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken und zur Änderung der Richtlinie 92/65/EWG des Rates.
  • Seit dem 3. Juli 2004 werden die Bedingungen für die Verbringung von Heimtieren unter den in der Regulation 998/2003 pdf des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 genannten Bedingungen harmonisiert. Die Verordnung legt die tierseuchenrechtlichen Bedingungen für die Verbringung von Heimtieren sowohl zwischen Mitgliedstaaten als auch aus Drittländern fest.
  • Heimtierbesitzer, die innerhalb der EU reisen, sollten sich mit ihrem Tierarzt in Verbindung setzen, um sich alle erforderlichen Dokumente ausstellen zu lassen. Für Heimtierbesitzer, die von außerhalb in die EU einreisen, gelten einige besondere Bedingungen.

Für weitere Informationen wählen Sie "Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken"

 
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Last Update : 01-03-2011