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Für die Verbringung
von Hunden, Katzen und Frettchen sowohl
zwischen den Mitgliedstaaten als auch aus
Drittländern in die EU gelten die folgenden
Regelungen:
-
Verordnung (EG) nr. 998/2003
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 über die Veterinärbedingungen für die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken und zur Änderung der Richtlinie 92/65/EWG des Rates.
- Seit dem 3. Juli
2004 werden die Bedingungen für die
Verbringung von Heimtieren unter den in der
Regulation
998/2003
des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.
Mai 2003 genannten Bedingungen harmonisiert.
Die Verordnung legt die
tierseuchenrechtlichen Bedingungen für die
Verbringung von Heimtieren sowohl zwischen
Mitgliedstaaten als auch aus Drittländern
fest.
- Heimtierbesitzer, die innerhalb der EU
reisen, sollten sich mit ihrem Tierarzt in
Verbindung setzen, um sich alle
erforderlichen Dokumente ausstellen zu
lassen. Für Heimtierbesitzer, die von
außerhalb in die EU einreisen, gelten einige
besondere Bedingungen.
Für weitere Informationen wählen Sie
"Verbringung von Heimtieren zu anderen als
Handelszwecken"
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