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Verbringung von Heimtieren (Hunden, Katzen und Frettchen) - Verbringung zu Handelszwecken innerhalb der EU

BEDINGUNGEN

Zusätzlich zu den Vorschriften der Verordnung 998/2003 pdf (siehe Verbringung zu anderen als Handelszwecken innerhalb der EU), müssen Hunde, Katzen und Frettchen, die folgenden Bedingungen des Artikels 10 der Richtlinie des Rates 92/65/EG erfüllen und müssen , wenn sie

DOKUMENT

Die Tiere müssen insbesondere zu dem Bestimmungsort mit dem Pass (Entscheidung 2003/803/EG ) als Begleitpapier befördert werden und einer ausgedruckten Version des Gesundheitszeugnisses, wie folgt:

Das Gesundheitszeugnis ist in Anhang E der Richtlinie 92/65/EG geregelt, die vor kurzem durch die Entscheidung der Kommission Nr. 2012/112/EU geändert worden ist. Im Falle des Verbringens von mehr als fünf Hunden, Katzen oder Frettchen zu anderen als kommerziellen Zwecken beträgt die Gültigkeitsdauer des Gesundheitszeugnisses vier Monate ab dem Datum der Ausstellung bzw. bis zum Datum des in Abschnitt IV des Tierpasses eingetragenen Ablaufs der Gültigkeit der Tollwutimpfung, wobei das jeweils frühere Datum gilt.

KENNZEICHNUNG

Das Tier ist durch ein elektronisches Kennzeichen (Transponder) oder eine deutlich lesbare vor dem 3. Juli 2011 angebrachte Tätowierung kennzeichnen, die den im Heimtierpass vermerkten alphanumerischen Kode vollständig wiedergeben.