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Der Vertrag zur
Gründung der Europäischen Gemeinschaft trifft
eine klare Unterscheidung zwischen
Handel und
Einfuhr.
Bei lebenden
Tieren:
- bezeichnet der
innergemeinschaftliche Handel oder "
Handel" ausschließlich den Transport
von Tieren im Verkehr
zwischen EU-Mitgliedstaaten,
- bezeichnet
Einfuhr oder "
Einfuhren" ausschließlich den
Transport von Tieren aus Drittländern
außerhalb der Europäischen Union in
die Mitgliedstaaten.
Tag für Tag findet
ein umfangreicher Handels- bzw. Einfuhrverkehr
mit lebenden Tieren in der Europäischen Union
statt. Damit dieser Verkehr sicher und ohne
Übertragung von Krankheiten auf andere Tiere
oder auf Menschen stattfinden kann, hat die EU
umfangreiche Vorschriften zum Tierseuchenrecht
festgelegt.
Die allgemeinen
tierseuchenrechtlichen Vorschriften, die sowohl
für Einfuhren als auch für den
innergemeinschaftlichen Handel gelten, sind in
spezifischen Ratsrichtlinien verankert.
Beim
innergemeinschaftlichen Handel sind die
Bedingungen zwischen den Mitgliedstaaten
harmonisiert; für den Transport lebender Tiere
ist eine von einem amtlichen Tierarzt
beglaubigte Gesundheitsbescheinigung
vorgeschrieben, wonach die in den
entsprechenden Ratsrichtlinien festgelegten
Grundanforderungen an die Tiergesundheit
erfüllt sind. Am Bestimmungsort können außerdem
noch Stichprobenkontrollen an den Tieren
durchgeführt werden.
Neben den allgemeinen
Tierseuchenvorschriften können bei Ausbruch
einer schwerwiegenden exotischen Erkrankung in
den Mitgliedstaaten spezifische Vorschriften
für den Handel mit bestimmten lebenden Tieren
beschlossen werden, um eine Ausbreitung der
Erkrankung zu verhindern.
Für
Einfuhren werden noch zusätzliche
tierseuchenrechtliche Vorschriften in
spezifischen Kommissionsbeschlüssen festgelegt.
Darin werden Gesundheitsbescheinigungen als
Begleitpapiere bei allen Tierimporten
vorgeschrieben. In der Regel müssen diese
Bescheinigungen von einem amtlichen Tierarzt
der zuständigen Behörde des exportierenden
Drittlandes unterzeichnet werden als Garantie
dafür, dass die entsprechenden Voraussetzungen
für eine Einfuhr in die EU erfüllt sind. Beim
Eintreffen in der EU werden Tiere und
Begleitpapiere von amtlichen EU-Tierärzten an
einer Grenzkontrollstelle überprüft. Weitere
Kontrollen können auch am Bestimmungsort
stattfinden.
(Näheres zu den
Voraussetzungen für den innergemeinschaftlichen
Handel mit und die Einfuhr von lebenden Tieren
ist unter dem begleitenden Menü zu finden).
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