TIERGESUNDHEIT
Unser Ziel ist der Schutz und die Verbesserung von Gesundheit und Lebensbedingungen der - insbesondere der Nahrungsmittelproduktion dienenden - Tiere in der Gemeinschaft bei Gewährleistung des innergemeinschaftlichen Handels mit und der Einfuhr von Tieren und tierischen Erzeugnissen nach den entsprechenden Gesundheitsnormen und internationalen Verpflichtungen.
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Präventive Gesundheitsmaßnahmen beim
innergemeinschaftlichen Handel mit und bei der
Einfuhr von :
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Gemeinschaftliche Rechtsvorschriften über
Tierkrankheiten, d. h.
- Tierseuchenbekämpfungs-strategie
- Kontrollmaßnahmen beim Verdacht auf eine Krankheit
- Tilgungs- und Überwachungsprogramme bei bereits in der Gemeinschaft bestehenden Erkrankungen
- finanzielle Beiträge der EU
- Identifizierungsmaßnahmen zur Rückverfolgbarkeit der Tiere
TIERSCHUTZ
Die Maßnahmen der Europäischen Kommission auf diesem Gebiet beruhen auf der Erkenntnis, dass Tiere empfindungsfähige Lebewesen sind. Generelles Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass Tieren keine vermeidbaren Schmerzen oder Leiden zugefügt werden. Tierbesitzer und -halter haben tierschützerische Mindestanforderungen einzuhalten.
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Aktionspla
der Gemeinschaft für den Schutz und das
Wohlbefinden von Tieren 2006-2010
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- EU-Tierschutzbestimmungen
- Tierschutz auf Internationaler Ebene
TIERZUCHT
Brauchbare Ergebnisse in der Tierproduktion hängen weitgehend von der Verwendung von Nutztieren mit hoher genetischer Qualität ab. Die Tierzuchtvorschriften der Gemeinschaft haben die Förderung des freien Handels mit Zuchttieren und ihres genetischen Materials unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit von Zuchtprogrammen und der Erhaltung genetischer Ressourcen zum Ziel.