Kennzeichnung von Heimtieren
Um eine eindeutige Verbindung zur Gesundheitsbescheinigung oder zum Tierpass zu gewährleisten müssen Heimtiere durch einen elektronischen Transponder gekennzeichnet werden oder eine deutlich lesbare vor dem 3. Juli 2011 angebrachte Tätowierung aufweisen.
Heimtiere
Konsolidierte Fassung: Verordnung (EG) Nr. 998/2003.