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Um eine eindeutige Verbindung zur Gesundheitsbescheinigung oder zum Tierpass zu gewährleisten müssen Heimtiere durch einen elektronischen Transponder gekennzeichnet werden oder eine deutlich lesbare vor dem 3. Juli 2011 angebrachte Tätowierung aufweisen (ein Transponder ist erforderlich für die Verbringung in das Vereinigte Königreich, Malta und Irland).
Konsolidierte Fassung:
Verordnung
(EG) Nr. 998/2003.
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