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Mit der Verordnung (EG) Nr. 21/2004 des Rates wird die schrittweise Einführung der individuellen Rückverfolgbarkeit durch Funkfrequenzkennzeichnung (RFID) vorgesehen. Folgende Schritte wurden bereits unternommen:
- elektronische Kennzeichnung für alle nach dem 31. Dezember 2009 geborene Tiere. Mitgliedstaaten mit geringem Schaf- und Ziegenbestand auf ihrem Territorium können die elektronische Kennzeichnung als freiwillige Maßnahme einführen, wenn mit den Tieren nicht innerhalb der Gemeinschaft Handel getrieben wird.
- Registrierung der individuellen Kenncodes bei der Verbringung von Tieren (individuelle Rückverfolgung)
- ab 1. Januar 2011 für alle nach dem 31.Dezember 2009 geborenen Tiere
- ab 1. Januar 2012 für alle Tiere

Eine Kostenanalyse
zur elektronischen Kennzeichnung von kleinen Wiederkäuern wurde von der Gemeinschaftlichen Forschungsstelle der Kommission durchgeführt.
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