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TR@CES verknüpft die jeweiligen Informationen, die bei Verbringungen, Ein- und Ausfuhren von Tieren, ihres Spermas, von Embryonen und tierischen Erzeugnissen maßgeblich sind, um so den Schutz vor Gesundheitsbedrohungen und die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten und den Handel in der EU sowie mit Drittländern zu erleichtern.
Die Kette besteht also aus folgenden Gliedern:
- Versender am Ursprung der Verbringung.
- Veterinärbehörde der Drittstaaten (Zentral- und Regionalbehörde).
- Veterinärbehörden der Mitgliedstaaten (Grenzkontrollstelle, örtliches Veterinäramt, Regionalbehörde, Zentralbehörde).
- Empfänger der Sendung.
Siehe auch Zugang von Drittländern zum europäischen Markt.
Kette der in TR@CES ausgestellten Bescheinigungen in der EU
Ein Versender kann eine Bescheinigung elektronisch eingeben, indem er Teil I (Angaben zur Sendung usw.) ausfüllt. Die zuständige Behörde (ÖV 1) am Herkunftsort der Ware füllt Teil II (Informationen zur Gesundheit) aus, um die Bescheinigung zu genehmigen oder zurückzuweisen. Eine zuständige Behörde während der Beförderung (ÖV 2) oder am Bestimmungsort (ÖV 3) kann eine Kontrolle durchführen und hierzu Teil III (Kontrolle) ausfüllen.
Alle zuständigen Behörden haben uneingeschränkt Zugriff auf alle Informationen.
Kette der in TR@CES ausgestellten Bescheinigungen zwischen einem Drittland und der EU
Nach dem gleichen Prinzip wie vorstehend kann der Versender eine Ausfuhrbescheinigung in die EU ausstellen, indem er Teil I ausfüllt. Die zuständige Behörde des Herkunftsorts genehmigt Teil II oder weist ihn zurück. Bei jeder Etappe des Transports wird eine elektronische Nachricht an die an dem Transport Beteiligten gesandt (in diesem Fall wird diese Nachricht von der GKS verschickt). Achtung: Wenn die Bescheinigung IMPORT bei der Grenzkontrollstelle eingeht, wird sie zu einem GVDE (gemeinsames Veterinärdokument für die Einfuhr) „geklont“ und als solches in die Europäische Union weiterbefördert. Für Waren, die zunächst von den Betrieben genehmigt werden müssen, wird eine Übereinstimmungskontrolle durchgeführt.
Kette der in TR@CES ausgestellten Bescheinigungen aus der EU in ein Drittland
Nach dem gleichen Prinzip wie vorstehend kann der Versender eine Ausfuhrbescheinigung in ein Drittland anfordern, indem er Teil I ausfüllt. Dieses Verfahren ist mit der Anforderung einer Bescheinigung INTRA (A-INTRA) verknüpft. Die zuständige Behörde des Herkunftsortes genehmigt Teil II oder weist ihn zurück.
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