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Mit Hilfe von TR@CES können begleitende Tiergesundheitsbescheinigungen in elektronischer Form angelegt und ausgedruckt werden.

Tiergesundheitsbescheinigungen für den innergemeinschaftlichen Handel: "INTRA".

Für den Handel mit Tieren, ihrem Sperma und mit Embryonen sowie mit bestimmten tierischen Erzeugnissen aus einem Land der EU, der EFTA und des EWR in ein Land der EU, der EFTA und des EWR.
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Veterinärbescheinigungen über die Einfuhr in die Union: "IMPORT".

Für den Handel mit Tieren/Erzeugnissen aus einem Drittland in einen EU-Mitgliedstaat.
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Gemeinsames Veterinärdokument für die Einfuhr (GVDE): (GVDET für Tiere oder GVDEP für Tierprodukte), um den freien Verkehr von Waren oder Tieren auf dem europäischen Markt zuzulassen oder abzulehnen.
Mehr zu den GVDET
Mehr zu den GVDEP

Das GVDE kann anhand einer Bescheinigung IMPORT durch "KLONIERUNG" erstellt werden.
Mehr zur "Klonierung"

Bescheinigung über Ausfuhren aus der EU in Drittländer: "EXPORT"
Mehr zu den Bescheinigungen "EXPORT"

Bei TR@CES werden mehrere Arten von Benutzern unterschieden:

  • nach dem Land: Benutzer innerhalb der EU oder in einem Drittland.
  • Marktteilnehmer und/oder Transitair.
  • Veterinär einer GKS oder ÖV oder ZLB (Drittländer).
  • Systemadministratoren der EU-Mitgliedstaaten und von Drittländern verschiedener Ebenen.

 
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Last Update : 07-09-2009