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  Zugang von Drittländern zum europäischen Markt / Mitgliedschaft bei TR@CESslide
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TR@CES ist ein Instrument, das Drittländern durch die Bereitstellung der erforderlichen aktualisierten Gesundheitsbescheinigungen in allen EU-Amtssprachen einen leichteren Zugang zum europäischen Markt ermöglicht.

Ein Drittland, das seine Ausfuhren in die EU erleichtern möchte, kann Mitglied bei TR@CES werden, und die betreffenden Marktteilnehmer müssen sich an die zuständigen Behörden ihres Landes wenden, um ausführen zu können und in das System der Listen zugelassener Betriebe aufgenommen zu werden.


Mitgliedschaft bei TR@CES:

  1. Die Veterinärbehörden eines Drittlandes müssen ihre Aufnahme in das System TR@CES beantragen. Dieser Antrag ist bei Dr. Didier CARTON, Generaldirektion SANCO, Direktion G, Referat G2, zuständig für TR@CES, Europäische Kommission, zu stellen.

    Dr. Didier CARTON
    Zuständig für TRACES
    Europäische Kommission
    Rue Breydel, 4
    1049 Brüssel
    Belgien

  2. Ausbildung von amtlichen Tierärzten des Drittlandes durch das TR@CES-Team.
    Diese Ausbildung kann im Rahmen des Programms "Better Training for Safer Food" (BTSF) stattfinden und führt zur Ernennung der TR@CES-Systemadministratoren in dem betreffenden Drittland.


  3. Mitgliedschaft im System zur Verwaltung der Listen zugelassener Betriebe.
    TR@CES übernimmt auch die Verwaltung der Listen zugelassener Betriebe (dabei handelt es sich um Betriebe, die von den Veterinärbehörden ihres Landes für die Ausfuhr in die EU zugelassen sind und deren Liste von der Europäischen Kommission veröffentlicht wird).
    Sobald ein Land Benutzer von TR@CES wird, kann es direkt über TR@CES die Aufnahme oder Änderung eines neuen Betriebes in die Liste der zugelassenen Betriebe seines Landes vorschlagen. Diese Änderung bedarf der Zustimmung der Mitgliedstaaten (Abstimmung), bevor sie umgesetzt werden kann. Mehr zu den Listen zugelassener Betriebe..


  4. Der Unternehmer muss bei den Veterinärbehörden seines Landes (diese sind TR@CES -Systemadministratoren für ihr Land) seine Registrierung als Benutzer über TR@CES beantragen. Sobald der Unternehmer registriert ist, kann er die Veterinärbescheinigungen Teil I für seine Produkte ausstellen.

Klicken Sie hier wenn Sie ein Video ansehen möchten, das Ihnen erklärt, wie Sie eine Bescheinigung IMPORT ausstellen.

 
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Last Update : 07-09-2009