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Die Grundsätze der
EU-Strategie bei Tierkrankheiten und die
wichtigsten Umsetzungsinstrumente lassen sich
wie folgt zusammenfassen:
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Bekämpfungsmaßnahmen
zu den den wichtigsten Tierseuchen,
im Wesentlichen Erkrankungen auf der
Liste
A des Tierseuchenamts wie Maul- und
Klauenseuche (MKS) und klassische
Schweinepest (KSP) sofort bei einem
Verdacht.
Beim Ausbruch einer Krankheit
werden die Tiere in dem betroffenen
Betrieb gekeult und ihre Karkasse
zerstört, um die Infektionskette so rasch
wie möglich zu unterbrechen. Bei Bedarf
ist auch eine präventive Keulung in den
von Verdachtsfällen betroffenen Betrieben
möglich. Als zusätzliche Maßnahme kommt
eine Notimpfung in Frage, um eine Tilgung
zu erreichen. Eine generelle präventive
Impfung gegen MKS und KSP wird nicht
praktiziert, da sie die Erreger verdecken
und die Ausbreitung der Krankheit fördern
kann. Dagegen gilt bei anderen
Erkrankungen wie der
Blauzungenerkrankung, die anders nicht
wirksam zu bekämpfen sind, die Impfung
als wichtigstes
Bekämpfungsinstrument.
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Tilgungs-
und Überwachungsprogramme : Bei
bereits in der Gemeinschaft bestehenden
Erkrankungen wie Tollwut, Brucellose und
Tuberkulose, die Gegenstand von der EU
mitfinanzierter nationaler Programme
sind.
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Anwendung des
so genannten "
Regionalisierungskonzepts", d. h.
Maßnahmen zur Bekämpfung und Tilgung der
Erkrankung im Infektionsgebiet ohne
Einschränkungsmaßnahmen im übrigen
Land.
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Registrierung von Betrieben,
Identifizierung
von Tieren und Aufbau eines
Computersystems zur Vernetzung von über
2500 Ämtern der zentralen und lokalen
Veterinärbehörden in der gesamten EU (
ANIMO), zur
Vorausmeldung des Handelsverkehrs mit
Tieren und tierischen Erzeugnissen.
Dieses Instrumentarium wird für die
Rückverfolgung solcher Produkte und
weitere geeignete Kontrollmaßnahmen
benötigt.
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Transparenz im Bezug auf die
Tiergesundheitslage in den
Mitgliedstaaten. Das Auftreten der
wichtigsten Erkrankungen ist der
Kommission und den übrigen
Mitgliedstaaten über das computerisierte
Meldesystem für
Tierkrankheiten mitzuteilen, an dem
nunmehr auch viele andere europäische
Länder beteiligt sind (Beitritts- und
Bewerberländer , Island, Norwegen,
Schweiz usw.).
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Notstandspläne in jedem
Mitgliedstaat bei Tierseuchen, damit die
zuständigen Behörden die rasche
Durchführung der geeigneten
Bekämpfungsmaßnahmen unter
Berücksichtigung der lokalen Seuchenlage
veranlassen können.
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EU- und
nationale
Referenzlabors
als Voraussetzung für einheitliche
Testverfahren und Fachunterstützung für
Kommission und Mitgliedstaaten.
Die Durchführung
der gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen ist
Sache der Mitgliedstaaten. Sie werden dabei
von der EU beim Kostenaufwand für die
durchgeführten Maßnahmen - hierzu gehören
etwa auch Entschädigungszahlungen für durch
die Tiererkrankungen wirtschaftlich
geschädigten Landwirte -
finanziell
unterstützt.
Die Kommission hat
dafür zu sorgen, dass das EU-Recht
ordnungsgemäß angewandt wird, dem Gesetzgeber
weitere Rechtsvorschriften vorzuschlagen
1
und entsprechende
Durchführungsvorschriften zu beschließen. Im
Vorfeld werden diese Vorschriften mit
Sachverständigen der Mitgliedstaaten im
Ständigen
Ausschuss für die Lebensmittelkette und
Tiergesundheit (Abteilung Tiergesundheit und
artgerechte Tierhaltung) erörtert, wo ein
regelmäßiger Informationsaustausch über die
Seuchenlage stattfindet.
Bei einem Notfall
kann die Kommission auch
ad hoc zusätzliche
Bekämpfungsmaßnahmen (Sicherheitsklauseln)
beschließen, wenn sie zum Schutz der
öffentlichen und/oder der Tiergesundheit
notwendig sind. Der Kommission kommt daher
beim Management der dringlichsten und
wichtigsten Tierseuchenprobleme eine
Schlüsselrolle zu.
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1
Das EU-Recht zur Tiergesundheit wird
normalerweise vom Rat verabschiedet (Artikel
37 des Vertrags, Konsultationsverfahren).
Sind aber unmittelbar die
Lebensmittelsicherheit oder die menschliche
Gesundheit betroffen, so spielt auch das
Europäische Parlament eine entscheidende
Rolle (Artikel 152 des Vertrags,
Mitentscheidungsverfahren).
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