Das Mandat zur Förderung der Integration auf EU-Ebene
Das EU-Mandat zur Förderung der Integration beruht auf folgender Grundlage:
- Verträge
- Mehrjährige Programme des Europäischen Rates
- Strategie Europa 2020
Die Verträge: Von Amsterdam bis Lissabon
In den Gründungsverträgen der EU findet sich kein Hinweis auf die Integration von Einwanderern.
Der 1997 verabschiedete und 1999 in Kraft getretene Vertrag von Amsterdam enthält zwei Bestimmungen, die sich zwar auf Integration beziehen, diese als solche aber nicht erwähnen.
- Artikel 13 gibt dem Rat die Möglichkeit, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Rasse bzw. ethnischer Herkunft, Religion bzw. Glaube, Behinderung, Alter oder sexueller Orientierung zu bekämpfen.
- In Artikel 73k wird der Rat aufgefordert, Maßnahmen zur Einwanderungspolitik zu verabschieden, unter anderen in Bezug auf „Einreise- und Aufenthaltsvoraussetzungen sowie Normen für die Verfahren zur Erteilung von Visa für einen langfristigen Aufenthalt und Aufenthaltstiteln, einschließlich solcher zur Familienzusammenführung, durch die Mitgliedstaaten.“ Der Rat wird ebenfalls aufgefordert, „Maßnahmen zur Festlegung der Rechte und der Bedingungen, aufgrund derer sich Staatsangehörige dritter Länder, die sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten, in anderen Mitgliedstaaten aufhalten dürfen“, zu verabschieden.
Der Vertrag von Lissabon wurde 2007 verabschiedet und trat 2009 in Kraft. Zum ersten Mal sieht der Vertrag eine Rechtsgrundlage für die Förderung der Integration auf EU-Ebene vor:
- Artikel 79.4 besagt: „Das Europäische Parlament und der Rat können gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren unter Ausschluss jeglicher Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten Maßnahmen festlegen, mit denen die Bemühungen der Mitgliedstaaten um die Integration der sich rechtmäßig in ihrem Hoheitsgebiet aufhaltenden Drittstaatsangehörigen gefördert und unterstützt werden.“
Die Charta der Grundrechte
Die Charta der Grundrechte wurde im Jahr 2000 feierlich verkündet und 2009 mit dem Inkrafttreten des Lissabonner Vertrages rechtsverbindlich.
Die Charta richtet sich nicht nur an die Institutionen, Organe, Ämter und Agenturen der Union, sondern auch an die Mitgliedstaaten, allerdings nur wenn letztere EU-Rechtsvorschriften umsetzen. Beispielsweise gilt die Charta, wenn Mitgliedstaaten ein nationales Gesetz zur Umsetzung einer EU-Richtlinie verabschieden oder anwenden, bzw. wenn ihre Behörden eine EU-Verordnung unmittelbar anwenden. In den Fällen, in denen die Charta nicht zur Anwendung kommt, werden die Grundrechte anhand der Verfassung der Mitgliedstaaten gewährleistet.
Die Charta enthält Bestimmungen, die für alle Personen gelten, darunter auch Angehörige von Drittstaaten (zum Beispiel das Recht auf Eigentum und das Recht auf Vereinsfreiheit); sowie Bestimmungen, die ausschließlich für EU-BürgerInnen gelten (zum Beispiel das Wahlrecht bei Europa- und Kommunalwahlen). Letzteres gilt folgerichtig für Einwanderer, die die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates erlangt haben.
Mehrjährige Programme des Europäischen Rates: Von Tampere bis Stockholm
Europäischer Rat von Tampere – Oktober 1999
Auf dem Europäischen Rat von Tampere (Finnland) im Oktober 1999 forderten die Staats- und Regierungschefs der EU eine gemeinsame Einwanderungspolitik, die eine dynamischere Politik umfassen sollte, um die Integration von Drittstaatsangehörigen zu fördern, die in einem EU-Mitgliedstaat wohnhaft sind. Als Ziel dieser Integrationspolitik legten sie fest, Drittstaatsangehörigen Rechte zu gewähren und Pflichten aufzuerlegen, die mit denen der Unionsbürger vergleichbar sind.
Europäischer Rat von Den Haag – November 2004
Das vom Europäischen Rat in Den Haag angenommene Haager Programm unterstreicht den Bedarf für eine stärkere Koordinierung der nationalen Integrationspolitiken und der EU-Initiativen in diesem Bereich. Es sagt weiterhin aus, dass ein Rahmenwerk für weitere EU-Initiativen auf diesem Gebiet die gemeinsamen Grundprinzipien als Grundlage einbeziehen sollte.
Der Europäische Rat von Stockholm – Dezember 2009
Der Europäische Rat von Stockholm verabschiedete ein anspruchsvolles Programm in Bezug auf Integration. Daraus geht hervor, dass „die Integrationspolitik von Mitgliedstaaten durch die Weiterentwicklung von Strukturen und Instrumenten für den Wissensaustausch und die Koordination mit anderen relevanten Politikbereichen, wie Beschäftigung, Bildung und soziale Integration unterstützt werden sollte.“ Insbesondere wird die Kommission darin aufgefordert, die Anstrengungen der Mitgliedstaaten „durch die Entwicklung eines Koordinationsmechanismus mit einem gemeinsamen Bezugsrahmen, der die Strukturen und Instrumente für den europäischen Wissensaustausch verbessert“ zu unterstützen. Darüber hinaus enthält es die Forderung an die Kommission, europäische Module zu identifizieren, um den Integrationsprozess zu unterstützen und die Kernindikatoren zur Überwachung der Ergebnisse der Integrationspolitik zu entwickeln.
Europa 2020, eine Strategie für Wachstum
Europa 2020 ist die Wachstumsstrategie der EU für das nächste Jahrzehnt. Sie wurde vom Europäischen Rat im März 2010 verabschiedet.
Europa 2020 orientiert sich an einer Reihe EU-weiter Ziele. Dabei handelt es sich um gemeinsame Kernziele, die als Richtschnur für Maßnahmen der Mitgliedstaaten und der EU dienen. Von den fünf EU-weiten Zielen sind drei für die Integration von Einwanderern relevant:
- Die Beschäftigungsquote für Frauen und Männer der Altersgruppe 20-64 Jahre soll auf 75 % angehoben werden, einschließlich durch die größere Einbeziehung der Jugend, älterer und geringfügig qualifizierter Arbeitnehmer sowie die bessere Integration legaler Migranten;
- Verbesserung des Bildungsstandes, insbesondere indem die Schulabbrecherquote auf weniger als 10 % gesenkt und der Anteil der 30- bis 34-Jährigen mit abgeschlossener Hochschulbildung oder gleichwertigem Abschluss auf mindestens 40 % gesteigert wird;
- Förderung der sozialen Eingliederung, insbesondere durch die Verringerung der Armut, indem mindestens 20 Millionen Menschen aus der Gefahr von Armut und Ausgrenzung herausgeführt werden sollen.
Die Integrierten Leitlinien von Europa 2020 steckten den Rahmen für die einschlägige Strategie und die Reformen auf Ebene der Mitgliedstaaten. Teil II dieser Leitlinien, der sich auf die Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten bezieht, ist von unmittelbarer Bedeutung für die Integration von Einwanderern.
- Leitlinie 7 besagt: „Die Mitgliedstaaten sollten die Erwerbsbeteiligungsquote durch Maßnahmen zur Förderung des aktiven Alterns, der Gleichstellung der Geschlechter sowie gleicher Entlohnung und Arbeitsmarkteingliederung von jungen Menschen, Behinderten, legalen Migranten und anderen besonders schutzbedürftigen Personen erhöhen.“
- Ferner geht aus Leitlinie 7 hervor: „Außerdem sollten die Mitgliedstaaten die Hindernisse beseitigen, die Berufsneulingen den Eintritt in den Arbeitsmarkt erschweren.“
- Leitlinie 8 erwähnt „gezielte Migrations- und Integrationspolitik“ sowie die Notwendigkeit, „Hemmnisse für die berufliche und geografische Mobilität von Arbeitnehmern zu beseitigen.“
- Leitlinie 9 besagt, dass „der Hochschulsektor stärker für Lernende geöffnet werden sollte, die nicht dem traditionellen Profil entsprechen.“
- Leitlinie 10 drängt auf Anstrengungen, sich ebenfalls auf die Sicherstellung der Chancengleichheit zu konzentrieren, einschließlich durch den Zugang zu erschwinglichen, nachhaltigen und hochwertigen Dienstleistungen und öffentlichen Dienstleistungen, und ganz besonders zur Gesundheitsfürsorge. Es gibt einen spezifischen Verweis auf legale Migranten mit Blick auf die Notwendigkeit, dass sich die Sozialleistungssysteme zuvorderst auf die Absicherung der Einkommenssicherheit in Situationen des beruflichen Übergangs sowie auf die Verringerung der Armut konzentrieren.