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Archive:Statistiken zu Wanderungen und Migrantenbevölkerung

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Datenauszug vom Mai 2016. Neueste Daten: Weitere Informationen von Eurostat, Haupttabellen und Datenbank. Aktualisierung des Artikels geplant: August 2017.
Tabelle 1: Einwanderung nach Staatsangehörigkeit, 2014 (1)
Quelle: Eurostat (migr_imm1ctz)
Abbildung 1: Einwanderer, 2014
(je 1 000 Einwohner)
Quelle: Eurostat (migr_imm1ctz) und (migr_pop1ctz)
Abbildung 2: Verteilung der Einwanderer nach Staatsangehörigkeit, 2014
(in % aller Einwanderer)
Quelle: Eurostat (migr_imm2ctz)
Tabelle 2: Einwanderung von Geburtsländern, 2014 (1)
Quelle: Eurostat (migr_imm3ctb)
Tabelle 3: Einwanderung nach letztem Wohnsitzland, 2014 (1)
Quelle: Eurostat (migr_imm5prv)
Abbildung 3: Einwanderer nach Geschlecht, 2014
(in % aller Einwanderer)
Quelle: Eurostat (migr_imm2ctz)
Abbildung 4: Altersstruktur der Einwanderer nach Staatsangehörigkeit, EU, 2014 (1)
(in %)
Quelle: Eurostat (migr_imm2ctz)
Tabelle 4: Im Ausland geborene Bevölkerung nach Geburtsland, 1. Januar 2015 (1)
Quelle: Eurostat (migr_pop3ctb)
Tabelle 5: Ausländische Bevölkerung nach Staatsangehörigkeitsgruppe, 1. Januar 2015 (1)
Quelle: Eurostat (migr_pop1ctz)
Abbildung 5: Anteil der Nichtstaatsangehörigen an der gebietsansässigen Bevölkerung, 1. Januar 2015
(in %)
Quelle: Eurostat (migr_pop1ctz)
Tabelle 6: Die wichtigsten Länder and der Bevölkerung, nach Staatsangehörigkeit und Geburtsland, 1. Januar 2015 (1)
(in absoluten Zahlen und als Anteil an der ausländischen/im Ausland geborenen Bevölkerung insgesamt)
Quelle: Eurostat (migr_pop1ctz) und (migr_pop3ctb)
Abbildung 6: Altersstruktur der Staatsangehörigen und Nichtstaatsangehörigen, EU-28, 1. Januar 2015 (1)
(in %)
Quelle: Eurostat (migr_pop2ctz)
Abbildung 7: Zahl der Personen, die die Staaatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats erworben haben, EU-28, 2009–14 (1)
(in Tsd.)
Quelle: Eurostat (migr_acq)
Tabelle 7: Personen, die die Staatsangehörigkeit des Meldelandes erworben haben, 2014 (1)
Quelle: Eurostat (migr_acq)
Abbildung 8: Einbürgerungsquote, 2014 (1)
(je 100 Nichtstaatsangehörige)
Quelle: Eurostat (migr_acq) und (migr_pop1ctz)
Tabelle 8: Revidierte Bevölkerungs- und Migrationsdaten, die Eurostat nach dem Zensus 2011 übermittelt wurden, Stand: Mitte Mai 2016

In diesem Artikel sind Statistiken der Europäischen Union (EU) über internationale Wanderungsströme, einheimische und ausländische Bevölkerung und Daten zum Staatsangehörigkeitserwerb dargestellt. Die Wanderungsströme werden durch das Zusammenwirken wirtschaftlicher, politischer und sozialer Faktoren entweder in den Herkunftsländern (Push-Faktoren) oder in den Zielländern der Migranten (Pull-Faktoren) beeinflusst. Dabei ist davon auszugehen, dass der relative wirtschaftliche Wohlstand und die politische Stabilität der EU auf Einwanderer historisch gesehen eine beträchtliche Anziehungskraft (Pull-Effekt) ausüben.

In den Zielländern kann die Einwanderung als ein Instrument zur Behebung eines spezifischen Mangels am Arbeitsmarkt genutzt werden. Allerdings wird die internationale Wanderung mit ziemlicher Sicherheit keine Umkehr des anhaltenden Trends zur Bevölkerungsalterung bewirken, mit dem sich weite Teile der EU konfrontiert sehen.

Wichtigste statistische Ergebnisse

Wanderungsströme

Insgesamt 3,8 Millionen Menschenwanderten2014 in einen EU-28 Mitgliedstaat aus, zugleich verließen mindestens 2,8 Millionen Auswanderer einen der EU-Mitgliedstaaten. Diese Gesamtangaben betreffen nicht die Wanderungsströme in die bzw. aus der EU insgesamt, vielmehr enthalten sie auch die Wanderungsströme zwischen den Mitgliedstaaten..

Von diesen 3,8 Millionen Einwanderern im Jahr 2014, kamen schätzungsweise 1,6 Millionen aus Drittstaaten, 1,3 Millionen aus einem anderen EU-Mitgliedstaat und etwa 870 000 Menschen wanderten in einen EU-Mitgliedstaat ein, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen (z. B. zurückkehrende Staatsbürger oder im Ausland geborene Staatsbürger).Hinzu kamen etwa 12 400 Staatenlose.

Deutschland verzeichnete 2014 die höchste Zahl an Einwanderern (884 900); es folgten das Vereinigte Königreich (632 000), Frankreich (339 900), Spanien (305 500) und Italien (277 600). Spanien meldete 2014 die höchste Zahl an Auswanderern (400 400), gefolgt von Deutschland (324 200), dem Vereinigten Königreich (319 100), Frankreich (294 100), und Polen (268 300). In insgesamt 15 EU-Mitgliedstaaten überstieg 2014 die Zahl der Einwanderer die der Auswanderer; in Bulgarien, Irland, Griechenland, Spanien, Kroatien, Zypern, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien und den drei baltischen Mitgliedstaaten war jedoch die Zahl der Auswanderer höher als die der Einwanderer.

Im Verhältnis zur Größe der gebietsansässigen Bevölkerung verzeichnete 2014 Luxemburg die höchsten Einwanderungsraten (40 Einwanderer pro 1 000 Einwohner), gefolgt von Malta (21 Einwanderer pro 1 000 Einwohner) und Irland (15 Einwanderer pro 1 000 Einwohner) (siehe Abbildung 1.) Die höchsten Auswanderungsraten wurden 2014 in Zypern (28 Auswanderer pro 1 000 Einwohner), Luxemburg (20 Auswanderer pro 1 000 Einwohner) und Irland (18 Auswanderer pro 1 000 Einwohner) registriert.

2014 war der relative Anteil der nationalen Einwanderer, d. h. der Einwanderer mit der Staatsangehörigkeit des Mitgliedstaats, in den sie einwanderten, gemessen an der Gesamtzahl der Einwanderer am höchsten in Rumänien (91 % aller Einwanderer), Litauen (80 %), Estland (65 %), Polen (57 %), Lettland (57 %), Slowakei (55 %), Ungarn und Portugal (beide 52 %). Dies waren die einzigen EU-Mitgliedstaaten, die einen Anteil nationaler Einwanderer von über 50 % angaben (siehe Abbildung 2). Relativ niedrige Werte meldeten hingegen Deutschland, Österreich und Luxemburg, wo nationale Einwanderer 2014 weniger als 10,0 % aller Einwanderer ausmachten.

Der Analyse der Daten von Einwanderern ausländischer Herkunft werden häufig Angaben zur Staatsbürgerschaft zugrunde gelegt. Da sich die Staatsbürgerschaft eines Menschen jedoch im Laufe seines Lebens ändern kann, ist es sinnvoll, auch Daten zum Geburtsland heranzuziehen. Der relative Anteil im Inland geborener Einwanderer an der Gesamtzahl der Einwanderer war am höchsten in Litauen (72 % aller Einwanderer), gefolgt von Rumänien (68 %) und Polen (50 %). Im Gegensatz dazu meldeten hingegen Italien, Spanien, Deutschland, Österreich und Luxemburg relativ niedrige Werte, wo im Inland geborene Einwanderer 2014 weniger als 10 % aller Einwanderer ausmachten.

2014 wanderten 1,9 Millionen Drittstaatsangehörige in die EU-28 ein

2014 wanderten schätzungsweise 1,9 Millionen Drittstaatsangehörige in die EU-28 ein. Weitere 1,8 Millionen kamen aus einem anderen EU-Mitgliedstaat, in dem sie zuvor gelebt hatten.

Bei der Analyse nach dem Land des letzten Wohnsitzes verzeichnete Luxemburg im Jahr 2013 den höchsten Anteil von Einwanderern aus einem anderen EU-Mitgliedstaat (91 % aller Einwanderer im Jahr 2014), gefolgt von der Slowakei (80 %) und Rumänien (75 %); relativ niedrige Anteile wiesen Bulgarien (19 % aller Einwanderer), Italien und Schweden (beide 29 %) auf (siehe Tabelle 3).

Im Hinblick auf die Geschlechterverteilung der Einwanderer in die EU-Mitgliedstaaten im Jahr 2014 überwog der Anteil der Männer leicht gegenüber dem Anteil der Frauen (53 % verglichen mit 47 %). Der Mitgliedstaat mit dem höchsten Anteil männlicher Einwanderer war Lettland (62 %); der höchste Anteil weiblicher Einwanderer wurde hingegen in Zypern registriert (70 %). .

Die Einwanderer in die EU-Mitgliedstaaten waren 2014 im Durchschnitt wesentlich jünger als die in ihrem Zielland bereits lebende Bevölkerung. Am 1. Januar 2015 betrug das Medianalter der Bevölkerung der EU-28 42 Jahre. Das Medianalter der Einwanderer in die EU-28 lag 2014 hingegen bei 28 Jahren.

Migrantenbevölkerung

Am 1. Januar 2015 lebten 34,3 Millionen Menschen in einem EU-Mitgliedstaat, die außerhalb der EU-28 geboren wurden, und 18,5 Millionen Menschen, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat als ihrem Wohnsitzmitgliedstaat geboren wurden. Nur in Ungarn, Irland, Luxemburg, der Slowakei, und Zypern überstieg die Zahl der in einem anderen EU-Mitgliedstaat geborenen Personen die Zahl der außerhalb der EU-28 Geborenen.

Am 1. Januar 2015 lebten in der EU-28 19,8 Millionen Drittstaatsangehörige sowie 34,3 Millionen Menschen, die außerhalb der EU geboren wurden

Die Zahl der in einem EU-Mitgliedstaat lebenden Drittstaatsangehörigen lag am 1. Januar 2015 bei 19,8 Millionen, was 3,9 % der Bevölkerung der EU-28 entsprach. Darüber hinaus lebten am 1. Januar 2015 15,3 Millionen Menschen in einem EU-Mitgliedstaat, die die Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaats besaßen.

In absoluten Zahlen betrachtet hielten sich am 1. Januar 2015 die meisten Nichtstaatsangehörigen, die in den EU-Mitgliedstaaten lebten, in Deutschland (7,5 Millionen), dem Vereinigten Königreich (5,4 Millionen), Italien (5,0 Millionen), Spanien (4,5 Millionen) und Frankreich (4,4 Millionen) auf. Auf diese fünf Mitgliedstaaten zusammen entfiel somit ein Anteil von 76 % aller in den EU-Mitgliedstaaten lebenden Nichtstaatsangehörigen, während der Anteil dieser fünf Mitgliedstaaten an der Gesamtbevölkerung der EU 63 % betrug.

Relativ gesehen war Luxemburg der EU-Mitgliedstaat mit dem höchsten Ausländeranteil (46 % der Gesamtbevölkerung). Einen hohen Anteil an Nichtstaatsangehörigen (10 % und mehr der gebietsansässigen Bevölkerung) verzeichneten auch Zypern, Lettland, Estland, Österreich, Irland und Belgien.

In den meisten EU-Mitgliedstaaten handelte es sich bei den Nichtstaatsangehörigen mehrheitlich um Staatsangehörige von Drittstaaten (siehe Tabelle 5). Dies traf nur auf Luxemburg, die Slowakei, Zypern, Irland, Belgien, die Niederlande, Ungarn, das Vereinigte Königreich, Malta und Österreich nicht zu. In Lettland und Estland ist der Anteil der Staatsangehörigen von Drittstaaten aufgrund der großen Zahl der sogenannten anerkannten Nichtstaatsangehörigen besonders hoch (hauptsächlich Staatsangehörige der früheren Sowjetunion, die in diesen Ländern ihren ständigen Wohnsitz haben, jedoch keine andere Staatsangehörigkeit erworben haben).

In allen EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Estland, der Tschechischen Republik und Lettland war die Zahl der in einem Drittstaat geborenen Personen höher als die Zahl der Drittstaatsangehörigen.

Tabelle 6 vermittelt einen Überblick über die fünf häufigsten ausländischen Staatsangehörigkeiten und Geburtsländer für die EU-Mitgliedstaaten und die EFTA-Länder, für die Daten vorliegen.

Die Analyse der Altersstruktur der Bevölkerung ergibt, dass in der EU-28 als Ganzes die ausländische Bevölkerung insgesamt gesehen jünger ist als die inländische Bevölkerung. Die Aufgliederung der ausländischen Bevölkerung nach Alter ergibt einen (im Vergleich zur inländischen Bevölkerung) höheren Anteil relativ junger Erwachsener im erwerbsfähigen Alter. Am 1. Januar 2015 lag das Medianalter der inländischen Bevölkerung der EU-28 bei 43 Jahren, während das Medianalter der in der EU lebenden Nichtstaatsangehörigen 35 Jahre betrug.

Erwerb der Staatsangehörigkeit

2014 ist der Erwerb der Staatsangehörigkeit um 9 % gesunken

Im Jahr 2014 erwarben 889 100 Personen die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats; dies entspricht einem Rückgang von 9 % im Vergleich zu 2013. Dieser Rückgang erfolgte nach einem über zwei aufeinander folgende Jahre zu verzeichnenden Anstieg.

Für Spanien wurden mit 205 900 (bzw. 23 % der Gesamtzahl der EU-28) die höchsten Zahlen für Einbürgerungen im Jahr 2014 verzeichnet. Die weiteren Plätze bei der Anzahl der Einbürgerungen entfielen auf Italien (129 900), das Vereinigte Königreich (125 600), Deutschland (110 600), und Frankreich (105 600).

In absoluten Zahlen wurde der größte Zuwachs im Vergleich zu 2013 in Italien registriert, wo 29 200 zusätzlichen Personen die italienische Staatsbürgerschaft zuerkannt wurde; dahinter folgten Frankreich (8 300) und die Niederlande (6 800). Die stärksten Rückgänge in absoluten Zahlen wurden im Vereinigten Königreich (die britische Staatsbürgerschaft wurde 81 900 Personen weniger zuerkannt als 2013), Spanien (19 900), Belgien (16 000), Griechenland (8 600) und Schweden (6 700) beobachtet.

Ein gebräuchlicher Indikator ist die Einbürgerungsquote, d. h. das Verhältnis zwischen der Zahl der erteilten Staatsbürgerschaften und der Zahl der im jeweiligen Hoheitsgebiet ansässigen ausländischen Bürger am Anfang des gleichen Jahres. Der EU-Mitgliedstaat mit der höchsten Einbürgerungsquote war 2014 Schweden (6,3 erteilte Staatsbürgerschaften pro 100 Nichtstaatsangehörige), es folgten Ungarn und Portugal (mit 6,2 und 5,3 erteilten Staatsbürgerschaften pro 100 Nichtstaatsangehörige).

Etwa 784 800 in einem EU-Mitgliedstaat lebende Drittstaatsangehörige erwarben 2014 die EU-Staatsbürgerschaft, was einem Rückgang von 10 % gegenüber 2013 entspricht. So waren 88 % aller Personen, die 2014 die Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaats erwarben, Drittstaatsangehörige. Diese neuen EU-28-Bürger kamen überwiegend aus Afrika (29 % aller erworbenen Staatsbürgerschaften), Nord- und Südamerika (21 %), Asien (20 %) und nicht der EU-28 angehörenden europäischen Ländern (18 %). Die Zahl der Staatsangehörigen von EU-Mitgliedstaaten, die die Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaats erwarben, belief sich auf 95 700, was 11 % der Gesamtzahl entspricht. In absoluten Zahlen waren die größten Gruppen von Bürgern der EU-28, die die Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaats erwarben, Rumänen, die Staatsbürger Italiens (6 400 Personen) und Ungarns (6 200) wurden, Polen, die Staatsbürger Deutschlands (6 000 Personen) und des Vereinigten Königreichs wurden (3 200 Personen), Italiener, die Staatsbürger Deutschlands (3 200 Personen) oder Belgiens (1 200 Personen) wurden, Portugiesen, die Staatsbürger Frankreichs (3 300 Personen) oder Luxemburgs (1 200 Personen) wurden, Bulgaren, die Staatsbürger Deutschlands (1 800 Personen) oder des Vereinigten Königreichs (1 300 Personen) wurden und Kroaten, die Staatsbürger Deutschlands (3 900 Personen) wurden.

In Luxemburg, Ungarn und auf Malta wurde die Mehrzahl der neuen Staatsbürgerschaften von Staatsangehörigen anderer EU-Mitgliedstaaten erworben. Im Fall von Luxemburg entfiel der größte Anteil auf portugiesische Staatsangehörige, gefolgt von italienischen, französischen, belgischen und deutschen Staatsangehörigen; im Fall von Ungarn betraf dies beinahe ausschließlich rumänische Staatsangehörige, während es im Fall von Malta zum größten Teil britische Staatsangehörige betraf.

Wie in den Jahren davor kamen auch 2014 die meisten Personen, die die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats erwarben, aus Marokko (92 700 bzw. 10,4 % aller erteilten Staatsbürgerschaften), gefolgt von Albanien (41 000 bzw. 4,6 %), der Türkei (37 500 bzw. 4,2 %), Indien (35 300 bzw. 4,0 %) und Ecuador (34 800 bzw. 3,9 %). Im Vergleich zu 2013 stieg die Zahl marokkanischer Staatsbürger, die die Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaats erwarben, um 5,5 % an. Der größte Teil der Marokkaner erwarb als neue Staatsangehörigkeit diejenige Spaniens (38 %), Italiens (31 %) oder Frankreichs (20 %).

Datenquellen und Datenverfügbarkeit

Die Erfassung der Auswanderung bereitet besondere Schwierigkeiten, denn es ist schwieriger, die Zahl der Auswanderer zu messen als die der Einwanderer. Eine Analyse, bei der die Ein- und Auswanderungsdaten für das Jahr 2014 unter den EU-Mitgliedstaaten verglichen wurden (Spiegelbildstatistik), bestätigte diese Vermutung für zahlreiche Länder. Dies ist auch der Grund dafür, weshalb in diesem Artikel hauptsächlich Daten über die Einwanderung behandelt werden.

Eurostaterstellt Statistiken über verschiedene Aspekte internationaler Wanderungsströme, ausländischer Bevölkerungsbestände (Nichtstaatsangehörige) und den Erwerb der Staatsangehörigkeit. Die Daten hierfür werden von den nationalen statistischen Stellen der EU-Mitgliedstaaten jährlich erhoben und an Eurostat übermittelt.

Fast alle Länder, die die Bevölkerungsreihen nach dem Zensus 2011 revidiert haben, haben die revidierten Volkszählungsergebnisse aufgeschlüsselt nach Alter, Geschlecht und Staatsangehörigkeit oder Geburtsland an Eurostat übermittelt. Zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Artikels ist Deutschland das letzte Land, das die revidierten Daten bis Juni 2016 vorlegen will. Diese Revision der Daten aus Deutschland wird sich auf die Einbürgerungsquoten auswirken.

Grundlage der Datenerhebung

Grundlage der Datenerhebung zu Wanderung, Staatsangehörigkeit und Asyl stellt seit 2008 die Verordnung (EG) Nr. 862/2007dar. Die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 351/2010enthält die Kategorien und die Zusammensetzung der Gruppen für die EU-, EFTA- und Kandidatenländer zum 1. Januar des Berichtsjahrs; zudem sind dort ein Kernsatz an statistischen Daten über internationale Wanderungsströme, ausländische Bevölkerungsbestände, Staatsangehörigkeitserwerb, Aufenthaltsgenehmigung, Asyl sowie Maßnahmen gegen illegale Einreise und illegalen Aufenthalt festgelegt. Den EU-Mitgliedstaaten ist zwar freigestellt, weiterhin geeignete Daten je nach Verfügbarkeit und üblicher Praxis in ihrem Land zu verwenden, doch müssen den Daten, die im Rahmen der Verordnung erhoben werden, einheitliche Definitionen und Begriffsbestimmungen zugrunde liegen. Die meisten EU-Mitgliedstaaten verwenden für ihre Statistiken Administrative data wie Bevölkerungsregister, Ausländerregister, Register über erteilte Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen, Krankenversicherungs- und Steuerregister. Einige Länder greifen für die Erstellung von Wanderungsstatistiken auch auf Spiegelbildstatistiken, Stichprobenerhebungen oder Schätzverfahren zurück. Es wird davon ausgegangen, dass durch die Umsetzung der Verordnung die Verfügbarkeit und Vergleichbarkeit der Statistiken über Wanderungsströme und Staatsangehörigkeit verbessert werden.

Die Daten über den Staatsangehörigkeitserwerb stammen in der Regel aus Verwaltungssystemen. Es wird davon ausgegangen, dass durch die Umsetzung der Verordnung die Verfügbarkeit und Vergleichbarkeit der Statistiken über Wanderungsströme und Staatsangehörigkeit verbessert werden.

Gezählt werden gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstaben a, b und c der Verordnung (EG) Nr. 862/2007 Einwanderer, die ihren Aufenthaltsort für einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten (bzw. von voraussichtlich mindestens zwölf Monaten) in das Hoheitsgebiet eines EU-Mitgliedstaats verlegt haben, sowie Auswanderer, die für einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten im Ausland leben. Die von Eurostat erhobenen Daten beziehen sich also auf die Wanderung für einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten: Als Migranten gelten daher Personen, die für mindestens ein Jahr oder dauerhaft zu- oder abgewandert sind.

Was die Festlegung des Lebensalters in Zusammenhang mit den Migrantenströmen betrifft, beziehen sich die Daten für 2014 in allen EU-Mitgliedstaaten auf das erreichte Alter des Befragten oder sein Alter am Ende des Bezugsjahres, außer in Irland, Griechenland, Österreich, Rumänien, Slowenien und dem Vereinigten Königreich (wo sich die Daten auf das vollendete Lebensjahr oder den letzten Geburtstag beziehen).

Die Daten zum Staatsangehörigkeitserwerb werden von Eurostat gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung (EG) Nr. 862/2007 erhoben, in dem es heißt: „Die Mitgliedstaaten liefern der Kommission (Eurostat) Statistiken über die Zahl der … Personen, die ihren üblichen Aufenthaltsort im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats haben und die Staatsangehörigkeit des Mitgliedstaats während des Berichtsjahrs erworben haben …, untergliedert nach … der früheren Staatsangehörigkeit der betroffenen Personen bzw. danach, ob die Person zuvor staatenlos war.“

Was die Festlegung des Lebensalters in Zusammenhang mit dem Erwerb der Staatsangehörigkeit betrifft, beziehen sich die Daten für 2014 in allen EU-Mitgliedstaaten auf das erreichte Alter des Befragten oder sein Alter am Ende des Bezugsjahres, außer in Irland, Griechenland, Österreich, Rumänien, Slowenien und dem Vereinigten Königreich (wo sich die Daten auf das vollendete Lebensjahr oder den letzten Geburtstag beziehen).

Die „Einbürgerungsquote“ ist mit Vorsicht zu verwenden, da der Zähler alle Arten des Erwerbs und nicht nur Einbürgerungen von rechtmäßig aufhältigen ausländischen Bürgern umfasst und der Nenner alle Ausländer und nicht die jeweilige Bevölkerung erfasst, d. h. jene Ausländer, die Anspruch auf Einbürgerung haben.

Kontext

Die Bürger der EU-Mitgliedstaaten genießen Reisefreiheit und Freizügigkeit innerhalb der EU-Binnengrenzen. In der Migrationspolitik der EU-Mitgliedstaaten gegenüber Drittstaatsangehörigen geht es zunehmend darum, für Migranten mit einem bestimmten Profil attraktiv zu sein – vielfach ein Versuch, einen spezifischen Mangel an qualifizierten Arbeitskräften abzudecken. Eine entsprechende Auswahl kann anhand von Sprachkenntnissen, beruflichen Qualifikationen, Bildungsgrad und Alter vorgenommen werden. Alternativ kann diese Auswahl auch von den Arbeitgebern getroffen werden, so dass die betreffenden Migranten bei ihrer Einreise bereits einen Arbeitsplatz haben.

Neben politischen Maßnahmen, mit denen die Zuwanderung qualifizierter Arbeitskräfte gefördert werden soll, stehen meist zwei Aspekte der Einwanderungspolitik im Vordergrund: zum einen die Verhinderung illegaler Einwanderung und der illegalen Beschäftigung von Einwanderern, die keine Arbeitserlaubnis haben, und zum anderen die Förderung der Integration von Einwanderern in die Gesellschaft. In der EU werden beträchtliche Mittel dafür aufgewendet, Schleusertum und Menschenhandel zu bekämpfen.

Zu den wichtigsten Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Einwanderung gehören:

In der Europäischen Kommission ist die Generaldirektion Migration und Inneres für die europäische Migrationspolitik zuständig. 2005 wurde die Diskussion über die Notwendigkeit gemeinsamer Vorschriften für die Zulassung von Wirtschaftsmigranten von der Europäischen Kommission mit einem Grünbuch über ein EU-Konzept zur Verwaltung der Wirtschaftsmigration (KOM(2004) 811 endgültig) neu angestoßen. Diese Diskussion mündete Ende 2005 in die Annahme eines Strategischen Plans zur legalen Zuwanderung (KOM(2005) 669 endgültig). Im Juli 2006 verabschiedete die Europäische Kommission die Mitteilung über politische Prioritäten bei der Bekämpfung der illegalen Einwanderung von Drittstaatsangehörigen (KOM(2006) 402 endgültig), deren Ziel darin besteht, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Sicherheitsaspekten auf der einen Seite und den Grundrechten des Einzelnen in den verschiedenen Phasen des Migrationsprozesses auf der anderen Seite herzustellen. Im September 2007 legte die Europäische Kommission ihren Dritten Jahresbericht über Migration und Integration (KOM(2007) 512 endgültig) vor. Mit der im Oktober 2008 angenommenen Mitteilung der Europäischen Kommission wurde die Bedeutung der Konsolidierung des Gesamtansatzes zur Migrationsfrage durch mehr Koordinierung, Kohärenz und Synergie (KOM(2008) 611 endgültig) als ein Aspekt der Außen- und Entwicklungspolitik hervorgehoben. Das von den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten im Dezember 2009 angenommene Stockholmer Programm gibt den Rahmen sowie eine Reihe von Grundsätzen für die weitere Entwicklung der europäischen Politik in den Bereichen Justiz und Inneres für den Zeitraum von 2010 bis 2014 vor; das Thema Migration bildet einen wichtigen Bestandteil dieses Programms. Zur Umsetzung der vereinbarten Änderungen konzipierte die Europäische Kommission 2010 einen Aktionsplan zur Umsetzung des Stockholmer Programms: Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts für die Bürger Europas (KOM(2010) 171 endgültig).

Im Mai 2013 veröffentlichte die Europäische Kommission den ‘Bericht über die Unionsbürgerschaft 2013’ (COM (2013) 269 final). Darin wird festgestellt, dass die Unionsbürgerschaft neue Rechte verleiht und neue Möglichkeiten eröffnet. Das von den Bürgern am stärksten mit der Unionsbürgerschaft assoziierte Recht ist das Recht auf Freizügigkeit. Angesichts moderner Technologien und einfacherer Reisemöglichkeiten können die EU-Bürger diese Freizügigkeit nutzen, um ihren Horizont über die Landesgrenzen hinaus zu erweitern, ihr Land für kürzere oder längere Zeit zu verlassen, zwischen dem eigenen und einem anderen EU-Land hin- und herzupendeln, um zu arbeiten, zu studieren oder sich fortzubilden, um auf Geschäfts- oder Urlaubsreise zu gehen oder um in einem anderen EU-Land einen Einkaufsbummel zu machen. Die Freizügigkeit erhöht potenziell die sozialen und kulturellen Interaktionen in der EU und stärkt die Beziehungen zwischen den EU-Bürgern. Darüber hinaus kann sie Unternehmen und Verbrauchern, auch denen, die ihr Land nicht verlassen, wirtschaftliche Vorteile bringen, da interne Hürden Schritt für Schritt abgebaut werden.

Am 13. Mai 2015 legte die Europäische Kommission eine Europäische Migrationsagenda (COM(2015) 240 final) vor, in der sie die Sofortmaßnahmen darlegt, die als Reaktion auf die Krisensituation im Mittelmeerraum ergriffen werden, und die Schritte beschreibt, die in den kommenden Jahren unternommen werden sollen, um die Migration in allen ihren Aspekten besser zu steuern.

Das Europäische Migrationsnetzwerk(auf Englisch) veröffentlichte am 10. Juni 2015 den Jahresbericht über Einwanderung und Asyl (2014) (auf Englisch). Er gibt einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen und politischen Entwicklungen in der EU insgesamt sowie in teilnehmenden Ländern. Dieses umfassende Dokument behandelt alle Aspekte der Migrations- und Asylpolitik der Generaldirektion Migration und Inneres und der EU-Agenturen.

Siehe auch

Weitere Informationen von Eurostat

Veröffentlichungen

Haupttabellen

Daten zu Migration und Staatsbürgerschaft
Einwanderung (migr_immi)
Einwanderung (tps00176)
Auswanderung (tps00177)
Erwerb und Verlust der Staatsangehörigkeit (tps00024)

Datenbank

Daten zu Migration und Staatsbürgerschaft
Einwanderung (migr_immi)
Einwanderung nach Geschlecht, fünfjährigen Altersgruppen und Staatsangehörigkeit (migr_imm1ctz)
Einwanderung nach fünfjährigen Altersgruppen, Geschlecht und Geburtsland (migr_imm3ctb)
Einwanderung nach Alter, Geschlecht und umfassender Staatsangehörigkeitsgruppe (migr_imm2ctz)
Einwanderung nach Alter, Geschlecht und umfassender Geburtslandsgruppe (migr_imm4ctb)
Einwanderung nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit und umfassender Geburtslandsgruppe (migr_imm6ctz)
Einwanderung nach Geschlecht, Geburtsland und umfassender Staatsangehörigkeitsgruppe (migr_imm7ctb)
Einwanderung nach fünfjährigen Altersgruppen, Geschlecht und Land des letzten Wohnsitzes (migr_imm5prv)
Auswanderung (migr_emi)
Auswanderung nach Alter und Geschlecht (migr_emi2)
Auswanderung nach fünfjährigen Altersgruppen, Geschlecht und Staatsangehörigkeit (migr_emi1ctz)
Auswanderung nach fünfjährigen Altersgruppen, Geschlecht und Geburtsland (migr_emi4ctb)
Auswanderung nach Geschlecht, fünfjährigen Altersgruppen und Land des nächsten Wohnsitzes (migr_emi3nxt)
Erwerb und Verlust der Staatsangehörigkeit (migr_acqn)
Erwerb der Staatsangehörigkeit nach Geschlecht, Altersklasse und früherer Staatsangehörigkeit (migr_acq)::
Einwohner, die die Staatsbürgerschaft erhalten haben als Einwohneranteil, die keine Staatsbürger sind nach früherer Staatsangehörigkeit und Geschlecht(%) (migr_acqs)
Verlust der Staatsangehörigkeit nach Geschlecht und neuer Staatsangehörigkeit (migr_lct)

Spezieller Bereich

Methodik / Metadaten

Quelldaten für die Tabellen und Abbildungen (MS Excel)

Weblinks