Glossar:Klassifikation der Umweltschutzaktivitäten und -ausgaben (CEPA)
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Die Klassifikation der Umweltschutzaktivitäten und -ausgaben, kurz CEPA, wird zur Klassifizierung von Tätigkeiten, Erzeugnissen, Ausgaben und anderen Transaktionen verwendet, deren Hauptzweck der Umweltschutz ist.
Für die Zwecke der CEPA gelten folgende Begriffsbestimmungen:
Umweltschutzaktivitäten sind Produktionstätigkeiten, bei denen Produktionsanlagen, Arbeitskraft, Produktionstechniken und -kenntnisse oder Vorprodukte zur Erzeugung von Waren und für die Erbringung von Dienstleistungen eingesetzt werden.
Umweltschutzerzeugnisse sind:
- die durch Umweltschutzaktivitäten erbrachten Umweltschutzleistungen sowie
- umweltfreundliche und verbundene Güter.
Umweltschutzausgaben umfassen Ausgaben und sonstige Transaktionen im Zusammenhang mit:
- Inputs für Umweltschutzaktivitäten (Energie, Rohstoffe und sonstige Vorleistungen, Löhne und Gehälter, Produktionsabgaben, Abschreibungen),
- Investitionen und Grundstückserwerb für Umweltschutzaktivitäten,
- Ausgaben der Verbraucher für den Kauf von Umweltschutzprodukten,
- Transfers für Umweltschutzzwecke (beispielsweise Subventionen, Investitionszuschüsse, internationale Hilfe, Schenkungen, für den Umweltschutz vorgesehene Steuern).