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Glossar:EU-Statistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC)

Die EU-Statistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU Statistics on Income and Living Conditions – EU-SILC) dient als Bezugsquelle für vergleichende Statistiken über Einkommensverteilung und soziale Eingliederung in der Europäischen Union (EU); außerdem wird sie im Rahmen der offenen Methode der Koordinierung (OMK) für die Überwachung politischer Maßnahmen genutzt.

Die EU-SILC wurde 2003 auf der Grundlage einer freiwilligen Vereinbarung zwischen Eurostat und sechs Mitgliedstaaten (Belgien, Dänemark, Griechenland, Irland, Luxemburg und Österreich) sowie Norwegen erstmals durchgeführt. 2004 wurde dann die offizielle Erhebung in 15 Ländern aufgenommen; 2005 wurde die EU SILC auf alle damaligen Mitgliedstaaten der EU-25 sowie Norwegen und Island ausgeweitet. Bulgarien führte die EU SILC 2006 ein, Rumänien, die Schweiz und die Türkei schlossen sich 2007 der Erhebung an. Die EU SILC liefert zwei Arten von jährlichen Daten:

  • einen bestimmten Zeitpunkt oder eine bestimmte Zeitspanne betreffende Querschnittsdaten über Einkommen, Armut, soziale Ausgrenzung und weiter Lebensbedingungen;
  • Längsschnittdaten über Veränderungen im Zeitablauf auf individueller Ebene, die periodisch über einen bestimmten Zeitraum, in der Regel vier Jahre, beobachtet werden.

Die EU SILC dient als ein Mehrzweckinstrument, dessen Schwerpunkt auf den Daten über Einkommen liegt. Detaillierte Daten werden über die Einkommenszusammensetzung, vor allem über das persönliche Einkommen, erhoben, allerdings werden auch einige wenige Daten über das Haushaltseinkommen erfasst. Darüber hinaus werden Daten über die Themenbereiche soziale Ausgrenzung, Wohnverhältnisse, Arbeitsbedingungen, Bildung und Gesundheit erhoben.

Die EU-SILC beruht zwischenzeitlich auf der Idee eines gemeinsamen „Rahmens“ statt wie früher auf einer gemeinsamen „Erhebung“. Der gemeinsame Rahmen enthält eine harmonisierte Liste primärer (jährlicher) und sekundärer (alle vier Jahre oder in größeren Abständen erhobener) Zielvariablen, die an Eurostat zu übermitteln sind, sowie gemeinsame Leitlinien und Verfahren, gemeinsame Konzepte (Haushalt und Einkommen) und Klassifikationen, die der bestmöglichen Vergleichbarkeit der übermittelten Informationen dienen.

Die Referenzpopulation der EU-SILC umfasst alle im Hoheitsgebiet der teilnehmenden Staaten zum Zeitpunkt der Datenerhebung bestehenden privaten Haushalte und deren Mitglieder. Personen, die in Anstaltshaushalten oder Einrichtungen leben, zählen grundsätzlich nicht zur Zielpopulation. Einige kleine Teile des Hoheitsgebiets können – sofern sie nicht mehr als 2 % der Bevölkerung und der nationalen Hoheitsgebiete umfassen – von der EU SILC ausgeschlossen werden. Erfasst werden alle Haushaltsmitglieder, befragt jedoch nur Haushaltsmitglieder ab 16 Jahren.

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