Das Visumpaket für Wissenschaftler/-innen
Das Visumpaket für Wissenschaftler/-innen: Was ist das und wer kann davon profitieren?

Das Visumpaket für Wissenschaftler/-innen erleichtert das Zulassungsverfahren für Staatsangehörige von nicht-EU Ländern (Drittstaatsangehörige) zu Zwecken der wissenschaftlichen Forschung. Das Verfahren unterscheidet:

- langfristige Zulassung für Forscher/-innen, die mehr als drei Monate in Europa verbringen wollen und

- kurzfristige Visa für Aufenthalte von weniger als drei Monaten.

Das Visumpaket für Wissenschaftler/-innen gilt für Wissenschaftler/-innen in öffentlichen und privaten Organsiationen. Es gilt nicht für Studenten/-innen. Ein/e Forscher/-in wird folgendermaßen definiert: ein/e Drittstaatsangehörige/r, der/die über einen geeigneten Hochschulabschluss, der den Zugang zu Doktoratsprogrammen ermöglicht, verfügt und der/die von einer Forschungseinrichtung ausgewählt wird, um ein Forschungsprojekt durchzuführen, für das normalerweise der genannte Abschluss erforderlich ist.

Land

Die Verfahrensvorschriften sind nicht in allen europäischen Ländern gleich. Sie müssen für jedes Land verifiziert werden. Es wird darauf hingewiesen, dass das Verenigte Königreich und Dänemark nicht am Visumpaket für Wissenschaftler/-innen teilnehmen. Rechtlich gesehen umfasst das Visumpaket für Wissenschaftler/-innen die EU Richtlinie 2005/71/EG und zwei Empfehlungen 2005/762/EG sowie 2005/761/EG.

Warum soll ich ein Visum für Wissenschaftler/-innen beantragen und in Europa arbeiten?

1) Nach Erhalt einer Aufenthaltsgenehmigung für Forscher/-innen haben Sie hinsichtlich Bezahlung und Arbeitsbedingungen, Zugang zu Waren und Dienstleistungen, Anerkennung beruflicher Qualifikationen und Sozialversicherung den gleichen Status wie die Staatsangehörigen Ihres Aufenthaltslandes.

2) Für die Dauer Ihrer Aufenthaltsgenehmigung kann auch für Ihre Familienangehörigen eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt werden.

3) Sie können Lehraufträge annehmen.

Wie kann ich ein langfristiges Visum/eine langfristige Aufenthaltserlaubnis erhalten?

Um eine Aufenthaltsgenehmigung (für einen Zeitraum von mehr als drei Monaten) von den zuständigen Behörden zu erhalten, muss ein/e Forscher/-in die folgenden Anforderungen erfüllen:

a) er/sie muss ein gültiges Reisedokument besitzen (z. B. Reisepass oder Personalausweis)

b) er/sie muss seine Aufnahmevereinbarung besitzen

c) er/sie muss mithilfe einer Bescheinigung der für ihn/sie zuständigen lokalen Behörde nachweisen, dass er/sie als Forscher/-in keine Bedrohung für die öffentliche Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit darstellt

d) er/sie muss die von manchen Mitgliedstaaten gestellte Anforderung erfüllen, dass er/sie als Forscher/-in eine von seiner/ihrer Forschungseinrichtung ausgestellte Erklärung über die „finanzielle Verantwortung“ vorlegen muss, der zufolge diese die Kosten übernimmt, die entstehen, wenn der/die Forscher/-in auch über die Gültigkeitsdauer seiner/ihrer Aufenthaltsgenehmigung hinaus in dem betreffenden Land bleibt.

Was ist eine Aufnahmevereinbarung?

Die Aufnahmevereinbarung ist eine von einer zugelassenen öffentlichen oder privaten Forschungseinrichtung im betreffenden Mitgliedstaat ausgestellte Vereinbarung zur Durchführung eines Forschungsprojektes. Die Forschungseinrichtung kann nur dann eine Aufnahmevereinbarung mit einem/r Forscher/-in abschließen, wenn die finanziellen Mittel für die betreffende Forschungsmaßnahme zur Verfügung stehen und wenn sie mit den Fähigkeiten des/r Forschers/-in zufrieden ist. Außerdem muss der/die Forscher/-in selbst über ausreichende finanzielle Mittel verfügen und krankenversichert sein.

Nur eine von dem betreffenden Mitgliedstaat zugelassene Forschungseinrichtung darf eine Aufnahmevereinbarung unterzeichnen. Eine Liste der zugelassenen Forschungseinrichtungen ist für die folgenden Länder erhältlich: Belgien, Deutschland, Irland , Italien, Österreich, Spanien, Tschechische Republik und Zypern.

Wenn Siesich Vorlagen für Aufnahmevereinbarungen ansehen möchten, klicken Sie bitte folgende Beispiele an: Belgien, Deutschland, Irland, Italien, Kroatien, Schweden, Spanien, Tschechische Republik und Zypern. Die Listen für die übrigen Länder sind üblicherweise auf nationalen Websites zu finden (Innen , Außen , Forschungs oder Bildungsministerium).

Wenn eine formale Aufnahmevereinbarung zwischen einem/r Forscher/-in und einer Forschungseinrichtung besteht, erhält der/die Forscher/-in eine Aufenthaltsgenehmigung für mindestens ein Jahr und benötigt keine Arbeitsgenehmigung. Ein Einreisevisum muss jedoch beantragt werden.

Kann ein/e Forscher/-in in ein anderes europäisches Land umziehen?

Nach Ausstellung der Aufenthaltsgenehmigung kann der/die Forscher/-in seine/ihre Forschung nicht nur in dem Land ausüben, für das die Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt wurde, sondern auch in einem anderen EU Mitgliedstaat. Will ein/e Forscher/-in beispielsweise in einem anderen Mitgliedstaat an einer Forschungskonferenz teilnehmen oder einen Teil seiner/ihrer Forschungsarbeit für maximal 3 Monate in einem anderen Mitgliedstaat durchführen, so ist kein erneuter Antrag erforderlich. Dauert der Aufenthalt länger als 3 Monate, muss seine Aufnahmevereinbarung von einer Organisation in dem betreffenden neuen Land unterzeichnet werden.

Welche Länder nehmen am Visumpaket für Wissenschaftler/-innen für langfristige Zulassungen teil?

Alle Mitgliedstaaten außer Dänemark und dem Vereinigten Königreich.

Die teilnehmenden Mitgliedstaaten sind:

Österreich, Belgien, Bulgarien, Zypern, die Tschechische Republik, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, die Slowakei, Slowenien, Spanien und Schweden.

Die nationalen EURAXESS Services Centres können Ihnen bei Fragen im Hinblick auf die Visa-Anträge helfen.

Wie läuft das Zulassungsverfahren für kurze Aufenthalte (d .h. weniger als drei Monate) ab?

Es gibt kein Standardverfahren für die Beantragung kurzfristiger Visa. Die EU hat eine Empfehlung verfasst, die die EU Mitgliedstaaten dazu ermutigen soll, die Aufnahme eines/r Forschers/-in in einen EU Mitgliedstaat für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten zu ermöglichen. Dies betrifft hauptsächlich Forscher/-innen, die oft für einen kurzen Zeitraum in einen EU Mitgliedstaat reisen, um dort beispielsweise Forschungsarbeiten durchzuführen oder an einer Forschungskonferenz teilzunehmen. Die Mitgliedstaaten werden ermutigt, die Ausstellung von Visa für Forscher/-innen ohne Verwaltungsgebühren zu ermöglichen.

Die Empfehlung betrifft alle EU Mitgliedstaaten mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs, Dänemarks und Irlands, die sich entschlossen haben, nicht am Programm für kurzfristige Visa für Wissenschaftler/-innen teilzunehmen.

Die nationalen EURAXESS Services Centres können Ihnen bei Fragen im Hinblick auf die Visa-Anträge helfen.


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