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Jede Person kann bei der Europäischen Kommission eine Beschwerde über einen Mitgliedstaat einreichen, um eine Maßnahme (gesetzliche Regelung, Vorschrift oder Verwaltung) oder eine Praxis, die einem Mitgliedstaat anzulasten ist, anzuzeigen, wenn diese Person der Auffassung ist, dass die Maßnahme oder Praxis gegen eine Bestimmung oder einen Grundsatz des Unionsrechts verstößt.
Das von uns zur Verfügung gestellte Beschwerdeformular
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[< 74 KB] wird für
das Einreichen einer Beschwerde empfohlen, muss
jedoch nicht zwingend verwendet werden.
Eine Beschwerde kann der Europäischen Kommission
in Form eines einfachen Briefs oder einer
E-Mail-Nachricht
übermittelt werden. Es liegt jedoch im Interesse
desjenigen, der sich beschwert
(Beschwerdeführer), möglichst viele relevante
Angaben zu machen. Überflüssige persönliche
Angaben sollten aber vermieden werden.
Das ausgefüllte Formular ist auf dem normalen
Postweg an folgende Anschrift zu senden:
Europäische
Kommission
zu Hd. der Generalsekretärin
B-1049 Brüssel
BELGIEN
Das ausgefüllte Formular kann ebenfalls in einer der Vertretungen der Europäischen Kommission in den Mitgliedstaaten abgegeben werden.
Die Beschwerde ist nur dann zulässig, wenn sie den Verstoß eines Mitgliedstaats gegen das Unionsrecht betrifft.