Anwendung des Rechts der Europäischen Union
Staatliche Beihilfen – Wortlaut der Entscheidungen
Das Generalsekretariat der Kommission stellt der Öffentlichkeit den Wortlaut der Entscheidungen der Europäischen Kommisson betreffend staatliche Beihilfen zur Verfügung. Dies gilt für:
- Maßnahmen, die keine Beihilfe darstellen (Fälle, in denen kein förmliches Prüfverfahren eingeleitet wird),
- Staatliche Beihilfen, die mit den Regeln des Gemeinsamen Marktes vereinbar sind (Fälle, in denen kein förmliches Prüfverfahren eingeleitet wird),
- Empfehlungen an einen Mitgliedstaat, zweckmäßige Maßnahmen zu treffen.
- Von den Staaten in der Zeit vor dem EU-Beitritt mitgeteilte Maßnahmen, die nach dem Beitritt nicht mehr anwendbar sind.
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Im Falle von Abweichungen zwischen der elektronischen und der gedruckten Fassung einer Entscheidung ist die gedruckte Fassung verbindlich.


