Staatliche Beihilfen – Wortlaut der
Entscheidungen
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Die Texte
der Entscheidungen finden Sie künftig unter
Wettbewerbsfälle.
Das Generalsekretariat der Kommission stellt der
Öffentlichkeit den Wortlaut der Entscheidungen
der Europäischen Kommisson betreffend staatliche
Beihilfen zur Verfügung. Dies gilt für:
- Maßnahmen, die keine Beihilfe darstellen
(Fälle, in denen kein förmliches Prüfverfahren
eingeleitet wird),
- Staatliche Beihilfen, die mit den Regeln des
Gemeinsamen Marktes vereinbar sind (Fälle, in
denen kein förmliches Prüfverfahren eingeleitet
wird),
- Empfehlungen an einen Mitgliedstaat,
zweckmäßige Maßnahmen zu treffen.
- Von den Staaten in der Zeit vor dem
EU-Beitritt mitgeteilte Maßnahmen, die nach dem
Beitritt nicht mehr anwendbar sind.
Verfügbare Entscheidungen für die
Bereiche:
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Landwirtschaft:
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Industrie:
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Fischerei:
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Verkehr:
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Im Falle von Abweichungen zwischen der
elektronischen und der gedruckten Fassung einer
Entscheidung ist die gedruckte Fassung
verbindlich.