Anwendung des Rechts der Europäischen Union
Staatliche Beihilfen
Im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) wird eine staatliche Beihilfe als Maßnahme definiert, die einem oder mehreren ausgewählten Unternehmen einen Vorteil, gleich welcher Art, verschafft.
Allgemeine Regelungen, die allen Unternehmen offenstehen, stellen daher keine staatliche Beihilfe dar.
Ein Unternehmen, das vom Staat Unterstützung erhält, ist gegenüber seinen Mitbewerbern im Vorteil.
Daher untersagt Artikel 107 AEUV grundsätzlich die Gewährung staatlicher Beihilfen.
Allerdings ist der Eingriff des Staates unter bestimmten Umständen notwendig, um eine gerechte und reibungslos funktionierende Wirtschaftstätigkeit zu ermöglichen. Aus diesem Grund kann eine staatliche Beihilfe unter Berücksichtigung konkreter Ziele und politischer Bestrebungen mit dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union vereinbar sein.


