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Sofern nicht anders beschlossen, veröffentlicht
die Europäische Kommission ihre Entscheidungen in
Vertragsverletzungsverfahren ab der Stufe der
Fristsetzung.
Sie veröffentlicht ab der Stufe der Fristsetzung
die Entscheidungen, die in Fällen der
Nichtbefolgung von Urteilen des Gerichtshofs
ergehen, sofern sie nichts Abweichendes
beschlossen hat.
Beschlüsse zur Einstellung von
Vertragsverletzungsverfahren werden ebenfalls
veröffentlicht.
Hier finden Sie die vom Generalsekretariat der
Europäischen Kommission seit dem 20. März
2002 veröffentlichten Entscheidungen nach dem
Datum geordnet.