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Umweltfreundliche Produkte

Im Mittelpunkt der EU-Politik steht die umweltschonende Herstellung, Nutzung und Entsorgung von Produkten.
KMU haben verschiedene Rechtsvorschriften und Initiativen zu beachten, die ihnen jedoch auch Geschäftsmöglichkeiten in einer Reihe von Bereichen bieten:

Behörden gehen voran - umweltorientiertes öffentliches Beschaffungswesen

Umweltorientiertes öffentliches Beschaffungswesen bedeutet, dass öffentliche Einrichtungen, wie lokale Behörden oder Krankenhäuser bei der Beschaffung von Gütern, Dienst- und Bauleistungen Umweltbelangen Rechnung tragen. Innovative und ökoeffiziente KMU können einen Vorteil aus den Chancen ziehen, die ihnen ein „grünes“ Beschaffungswesen bietet.

Europäische Kommission:

Verbraucher haben die Wahl – das Umweltzeichen

Das auf freiwilliger Basis vergebene EU-Umweltzeichen soll Unternehmen einen Anreiz bieten, umweltschonende Produkte und Dienstleistungen zu vermarkten. Eine Blume als Logo erleichtert es Verbrauchern, umweltfreundliche Produkte zu erkennen. Das Programm richtet sich vor allem an KMU und ermöglicht ihnen, ihre Produkte auf diese Weise hervorzuheben. Darüber hinaus gibt es Gebührenermäßigungen für KMU, die einen Antrag auf Vergabe eines Umweltzeichens stellen.

Europäische Kommission:

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Bessere Umweltverträglichkeit während des gesamten Lebenszyklus' – integrierte Produktpolitik (IPP), Ökodesign und Energieverbrauch

Bei der integrierten Produktpolitik (IPP) der EU handelt es sich um eine Initiative zur Minimierung negativer Auswirkungen auf die Umwelt über den gesamten Produktlebenszyklus hinweg, unter Ergreifung der jeweils wirkungsvollsten Maßnahmen.

Die Projekte umfassen die jeweiligen Produktionsstadien, von der Gewinnung natürlicher Ressourcen über Entwurf, Herstellung, Montage, Marketing, Vertrieb, Verkauf und Nutzung bis hin zur Entsorgung als Abfall. Gleichzeitig werden zahlreiche unterschiedliche Unternehmen einbezogen, wie etwa Konstrukteure, Hersteller, Marketingunternehmen, Einzelhändler, sowie letztendlich auch die Verbraucher.

Die Ökodesign-Richtlinie (auch EuP-Richtlinie genannt; Richtlinie 2005/32/EG über die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte) legt Vorschriften zur umweltgerechten Gestaltung von Produkten wie elektrische und elektronische Geräte oder Heizungsanlagen fest, um zu verhindern, dass unterschiedliche nationale Bestimmungen den Handel innerhalb der EU beeinträchtigen. Die Richtlinie enthält keine verbindlichen Vorschriften für bestimmte Produkte, sondern legt lediglich Bedingungen für umweltrelevante Produkteigenschaften fest, die schnell und effizient verbessert werden können.

Die Europäische Kommission führte ein Projekt zur Sensibilisierung von KMU für das Thema Ökodesign durch. Näheres zum Projekt auf der Website Informationskampagne für Ökodesign in kleinen und mittelständischen Unternehmen der Elektronikbranche.

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ETAP - Ökoinnovation für eine nachhaltige Zukunf

Umweltfreundliche Technologien sind gut für das Geschäft, verringern die Umweltbelastung und können neue Arbeitsplätze schaffen. Ein von der Europäischen Kommission erarbeiteter Aktionsplan soll durch Forschungsförderung, Beschaffung von Mitteln und Verbesserung der Marktbedingungen die Entwicklung umweltfreundlicherer Technologien voranbringen.

Europäische Kommission:

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